„Seit 2021 gibt es für das Hotel- und Gastgewerbe keine Möglichkeit zur quantitativen Erweiterung“, sagt HGV-Direktor Thomas Gruber zu STOL. <BR /><BR />Das bedeutet: Seit rund einem Jahr hätten die gewerblichen Gastbetriebe in Südtirol keine Möglichkeit einer Bettenerweiterung. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="784562_image" /></div> <BR /><embed id="dtext86-54997726_quote" /><BR /><BR /><BR />Die am Freitag von der Gesetzgebungskommission des Landtags beschlossene Streichung der Bettenobergrenze aus dem Artikel 8 betreffe daher nur UaB-Betriebe und die Privatzimmervermieter. „Für unsere Betriebe“, so Gruber „gilt diese Ausnahme hingegen nicht“. <BR /><BR />„Wir hoffen, dass das Plenum des Südtiroler Landtags diese im Gesetzgebungsausschuss definierte Regelung wieder revidiert“, so der HGV-Direktor. <BR />