Freitag, 1. Juli 2022

Geplanter Bettenstopp für Gastgewerbe bleibt

Das Presseamt des Landtags verschickte am Freitagvormittag eine Pressemitteilung mit dem Titel „Omnibus-Entwurf ohne Bettenstopp“. Darin steht, dass der Gesetzgebungsausschuss die Bestimmung zur Bettenobergrenze aus dem Artikel 8 streicht. So weit so gut. Bloß: Das stimmt nicht, heißt es vom HGV. Nur die Urlaub-auf-dem-Bauernhof-Betriebe (UaB) und die Privatzimmervermietungen seien vorerst vom Bettenstopp befreit. Das Hotel- und Gastgewerbe hingegen nicht.

Das Gastgewerbe in Südtirol ist vom Bettenstopp nicht ausgenommen. - Foto: © HGV

Von:
Arnold Sorg








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