Was ist im Sammelgesetz vorgesehen, um das Gesetz zur Hunde-DNA wenigstens einigermaßen zu retten? Unter anderem können einige den Abstrich nun doch kostenlos erhalten und es gibt eine Befreiung für bestimmte Hunde. <BR /><BR />Mit dem Gesetz will Landesrat Luis Walcher die Strafen für jene 30.000 Hundebesitzer bis 30. Juni 2025 aufschieben, die ihren Vierbeiner noch nicht zum DNA-Test gebracht haben. Sepp Noggler machte dem Landesrat aber einen Strich durch die Rechnung. Auf seinen Antrag hin kippte der Gesetzgebungsausschuss die Strafen komplett.<BR /><BR />3 Stunden rang die SVP-Fraktion am Montagabend um eine Lösung. Einig wurde man nicht. „Die Tendenz geht aber in Richtung Aufschub bis 31. Dezember 2025“, so Sprecher Harald Stauder. Alles andere ist mit Noggler nicht zu machen. <h3> „Land soll Hausaufgaben machen“</h3>„Das Land soll erst seine Hausaufgaben machen, Testangebote bereitstellen und klären, wer den Kot einsammelt. Erst dann sollten wir strafen. Ich stimme keinem kurzen Aufschub zu, weil ich weiß, dass wir dann in einem Jahr den nächsten beschließen“, so Noggler. Um das Gesetz zu retten, habe man Anna Scarafoni (Fratelli) Zugeständnisse gemacht. „Meine Stimme ist genauso viel wert wie ihre“, betont Noggler.<BR /><BR />In der Tat hat Walcher einen Änderungsantrag hinterlegt, der auf Druck Scarafonis zustande kam. Demnach werden Senioren über 70 Jahren, die aus Einkommensgründen Ticketbefreit sind, keine Kosten für die DNA-Analyse beim tierärztlichen Dienst des Sanitätsbetriebes angerechnet. Mehr noch: Personen, welche die Voraussetzungen erfüllen und den Test bereits durchführen ließen, bekommen die entstandenen Kosten rückerstattet.<h3> Ein Bürokratie-Monster</h3> Und es gibt Befreiungen für alte Hunde, die nur mehr ein Jahr Lebenserwartung haben. Dies muss allerdings vom Amtstierarzt bescheinigt werden. Macht es ein privater Tierarzt, so muss die Befreiung vom Amtstierarzt bestätigt werden: Ein wahres Bürokratie-Monster.<BR /><BR />Befreit vom DNA-Test hätten laut in der Kommission genehmigtem Text auch Blindenhunde sein sollen. Doch nicht mit Luis Walcher: „Auch Hunde für Blinde unterliegen der Profilierung. Diese erfolgt in den ersten 2 Lebensmonaten, wo nicht bekannt ist, dass er zum Führhund ausgebildet wird“, steht in einem Antrag des Landesrats zu lesen.<BR /><BR />Dafür dürfen besondere Vierbeiner ihr Geschäft ungestraft verrichten. Jeder, der Hunde auf eine öffentliche genutzte Fläche führt, muss deren Exkremente entfernen. Ausgenommen sind Blindenhunde, Begleithunde für Behinderte, Hunde von Streitkräften, Ordnungshüter, Zivilschutz, Feuerwehr, Lawinen- und Bergrettungshunde, Jagd- und Hirtenhunde. Die Ausnahme gilt aber nur, wenn Bello im Einsatz ist, an einer Übung teilnimmt, eine Herde überwacht. Das leuchtet allen ein, kommt aber erst jetzt ins Gesetz.