Bisher wurde von knapp 12.000 Hunden in Südtirol das genetische Profil erstellt. 27.000 Hunde müssen hingegen erst noch genetisch erfasst werden. Zeit bleibt zwar noch bis Ende 2025 – aber wer sich zu spät um einen Termin kümmert, bei dem könnte eine saftige Verwaltungsstrafe ins Haus flattern.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1101030_image" /></div> <BR /><BR />Laut dem Leiter des Tierärztlichen Dienstes des Sanitätsbetriebes, Dr. Christian Piffer, wird gegen Hundehalter, die die DNA nicht bis Ende des Jahres 2025 abnehmen lassen, ab 2026 dann definitiv eine Verwaltungsstrafe verhängt; derzeit sind diese Strafen ausgesetzt. Die Verwaltungsstrafen gehen von 292 Euro bis 1048 Euro: Wenn jemand gleich bezahlt, ohne Rekurs einzureichen, dann beträgt die Strafe 349,33 Euro, erklärt Dr. Piffer. <BR /><BR />Hundehalter haben somit zwar noch 13 Monate Zeit für die genetische Profilierung ihrer Vierbeiner, aber wer sich nicht frühzeitig um einen Termin bemüht, der könnte am Ende nicht mehr rechtzeitig einen bekommen, wenn dann der große Andrang herrscht. <h3> Kosten: 115 Euro bei Privattierärzten</h3> In den vergangenen 8 Monaten haben nur sehr wenige Hundehalter in Südtirol die DNA-Abnahme vorgenommen, denn laut Landestierarzt Dr. Paolo Zambotto waren bereits bis Anfang März diesen Jahres etwa 11.000 DNA-Profile erstellt worden.<BR /><BR /> Bei privaten Tierärzten gibt es einen Richtpreis von 115 Euro, sagt Dr. Franz Hintner, Vorsitzender der Tierärztekammer: 60 Euro für die Tätigkeit des Tierarztes plus 55 Euro für die Probe im Labor. <BR />Eine DNA-Abnahme in der Sill vorzunehmen, ist hingegen vorerst nicht mehr möglich.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1101033_image" /></div> <BR /><BR />Für 2025 ist eine Kampagne für die DNA-Abnahme geplant – im Auftrag der Landesräte Luis Walcher und Dr. Hubert Messner – zusammen mit der Tierärztekammer und dem Landesveterinäramt sowie dem Sanitätsbetrieb. In dieser Kampagne wird man darauf hinweisen, dass das entsprechende Landesgesetz in Kraft ist und auch nicht mehr abgeändert wird, kündigt Dr. Hintner an. Zudem werde auf die Pflicht der Hundehalter, welche in Südtirol registriert seien, zur Abnahme der DNA hingewiesen. „Es hat einige Aussprachen gegeben. Aber der Gesetzgeber will von dieser Bestimmung nicht mehr abrücken“, berichtet der Tierärztekammer-Präsident.<BR /><BR />Nicht bei allen Hunden muss ein DNA-Profil erstellt werden: Ausgenommen sind beispielsweise kranke Hunde, denen eine Lebenserwartung von maximal einem Jahr bescheinigt wird oder ein Gesundheitszustand, der keine Untersuchung zur Erstellung des genetischen Profils zulässt, erklärt Dr. Piffer