"Ich verstehe die Aufregung nicht", betonte er am Montag nach der Sitzung der Landesregierung. Bei privaten H?tten k?nne der Eigent?mer selbst ?ber Namen und Flaggen entscheiden, bei H?tten in ?ffentlichem Besitz halte man sich an die Toponomastik-Regelung.Alles, was die Benennung von Schutzh?tten betreffe, erfolge in Einklang mit den Regelungen, die f?r die Orts- und Flurnamengebung in Kraft seien.Ausgenommen seien die H?tten im privaten Besitz; der Eigent?mer entscheide alleine, wie er seine H?tte nenne, wie viele und welche Fahnen er aush?nge.Allerdings m?sse auf den Hinweisschildern und Wegweisern der erkl?rende Namenszusatz "H?tte", "Schutzh?tte" oder "Schutzhaus" in beiden gro?en Landessprachen angef?hrt werden. "Denn eine Schutzh?tte hat ja auch eine ?ffentliche Funktion, n?mlich Wanderern Schutz im Gebirge zu bieten", erkl?rte der Landeshauptmann.Bei Schutzh?tten in ?ffentlichem Besitz halte man sich bei deren Benennung an die Grundz?ge im Fitto-Durnwalder-Abkommen zu den alpinen Wegweisern, die nun in das Nachfolge-Abkommen zwischen Regionenminister Graziano Delrio und Landeshauptmann Durnwalder ?bernommen werden sollen. "Es muss unterschieden werden, ob es sich um Namen von Ortschaften, Wiesen oder W?ldern handelt und ob deren Namen ins Kulturgut der Sprachgruppen aufgenommen worden sind", so der Landeshauptmann. Noch werde ?ber das Delrio-Durnwalder-Abkommen verhandelt, einige Namen seien immer noch offen, betonte er.