Nicht weniger als 1000 Großplakate wollte der Südtiroler Heimatbund in Rom platzieren, um sein politisches Statement, „Il Sudtirolo non è Italia“, den Römern vor Augen zu führen. Aus diesem Plan wurde zunächst allerdings nichts, da im August 2016 das Plakatierungsamt der Gemeinde Rom die Aktion untersagte, „mit fadenscheinigen Begründungen“, wie der Obmann des Südtiroler Heimatbundes (SHB), Roland Lang, am Dienstag in einer Aussendung festhält.Verwaltungsgericht gibt SHB RechtDagegen habe man sich als SHB zur Wehr gesetzt und mit Hilfe des Bozner Anwalts Ewald Rottensteiner Rekurs beim Verwaltungsgericht Latium eingelegt. Laut Lang sei das Gericht der Argumentation von Rottensteiner gefolgt und habe geurteilt, dass die Botschaft „Il Sudtirolo non è Italia“ weder beleidigend noch in irgendeiner Weise verfassungswidrig sei.Zudem habe das Gericht festgestellt, dass dieser Spruch vollinhaltlich von der verfassungsrechtlich garantierten Meinungsfreiheit gedeckt sei.Lang lobt RomRoland Lang zeigte sich am Dienstag über diese Entscheidung sehr erfreut und sparte nicht mit Lob - an der römischen Gemeindeverwaltung.„Landläufig ist ja ansonsten immer zu lesen, dass die Gemeinde Rom kein besonders gutes Beispiel für Effizienz und Schnelligkeit sei. Aber in diesem Falle scheint das anders zu sein: das Urteil erging am 21.12.2016. Bereits am 22.12.2016 wurde uns ein Kostenvoranschlag des Plakatierungsamtes Rom zugestellt, wie viel die Plakatierung kosten wird. Der Kostenvoranschlag war im Übrigen von derselben Abteilungsleiterin unterschrieben, die zuvor das Plakatierungsverbot unterzeichnet hat. Ein wirklich seltenes Beispiel an Effizienz“, unterstrich Roland Lang in der SHB-Aussendung.Demnächst werde man mit der Plakatierung beginnen, Ziel sei es, so Lang, „zur Aufklärung beizutragen“. Er sei sich sicher, dass die SHB-Botschaft, „Il Sudtirolo non è Italia“, in Rom verstanden werde.stol