Landwirtschaftliche Betriebsgebäude und Erstwohnung ausgenommen, sieht der Staat für alle anderen Immobilien einen IMU-Hebesatz von 7,6 Promille vor. Dieser kann von den Gemeinden aber auf bis zu 4,6 Promille gesenkt oder auf bis zu 10,6 Promille angehoben werden.Und diesen Spielraum wollen die Gemeinden bei den Zweitwohnungen nutzen. „Sofern die Wohnung vermietet ist und der Mieter dort seinen Wohnsitz hat, soll die IMU gesenkt werden“, sagt Gemeindenchef Arno Kompatscher.„Dient eine Zweitwohnung aber einzig und allein zu Ferienzwecken, so wollen wir über den staatlichen Hebesatz hinaus eine höhere Steuer einheben“, sagt Kompatscher. Unter den Bürgermeistern stünde Konsens, bei solchen Wohnungen auf 10,6 Promille zu gehen.Freilich dürfte die Supersteuer auch Schlaumeier auf den Plan rufen. Um ihr zu entgehen, dürfte gar mancher den Wohnsitz eines Familienmitglieds in die Zweitwohnung verlegen.Hier wollen die Gemeinden gegensteuern, indem sie für IMU-Vergünstigungen nicht nur den Wohnsitz, sondern auch den ständigen Aufenthalt verlangen. bv/„D“---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Den vollständigen Artikel lesen Sie in der Freitagausgabe der Tageszeitung „Dolomiten“.