"Sie ist zwar die Nachfolgerin der ICI, lässt aber weit weniger Spielräume zu", so der Landeshauptmann im Anschluss an die Klausur. So sei etwa lediglich festgeschrieben, dass für Erstwohnungen eine Befreiung von 200 Euro - plus weiteren 50 Euro pro Kind - gewährt werden könnten. "Das wird für viele zwar reichen, für andere wird etwas übrigbleiben", so Durnwalder. Was alle anderen Befreiungsmöglichkeiten betrifft, seien diese in den Gemeinden sehr eingehend abzuwägen. "Der Staat schreibt nämlich vor, dass ihm die Hälfte der potentiell zu erwirtschaftenden IMU-Einnahmen in einer Gemeinde überwiesen werden müssen", so der Landeshauptmann. Steuerbefreiungen brächten demnach nicht nur Mindereinnahmen, sondern gegebenenfalls auch zusätzliche Ausgaben für die Gemeinden mit sich.Einen Sonderfall stellen auch die landwirtschaftlichen Gebäude dar. Für Wohngebäude sei allerdings bereits klar, dass diese behandelt würden wie alle anderen Erstwohnungen. "Und auch für die Urlaub-am-Bauernhof-Wohnungen wird die IMU zu bezahlen sein", so Durnwalder. Die Gemeinden tendierten allerdings dazu, Wirtschaftsgebäude von der IMU-Pflicht auszunehmen. "Und eine Ausnahmeregelung wird wohl auch für alle anderen landwirtschaftlichen Gebäude, etwa Schupfen und Almhütten, zu treffen sein, die bis dato nicht einmal im Kataster erfasst worden sind", so der Landeshauptmann, der von rund 35.000 Gebäuden sprach.Die Landesregierung hat in der Klausurtagung die Grundzüge eines eigenen Gesetzentwurfs festgelegt, der nun ausgearbeitet und an den Landtag weitergeleitet werden soll. Stichtag ist der 23. März.