Laut Ministerialdekret ist die Senkung um ein Grad der maximalen Heizwerte in der Wintersaison 2022/23 sowie die Verkürzung der Heizperiode um 2 Wochen vorgesehen. <BR /><BR />Das heißt: Die Heizanlagen dürfen pro Tag eine Stunde weniger und im Vergleich zur Wintersaison 2021/22 um 15 Tage weniger betrieben werden. <BR /><BR />Der Beginn der Heizperiode wurde bereits um 8 Tage verschoben, und das Ende der Heizperiode wurde entsprechend um 7 Tage vorverlegt.<BR /><BR /> Bei außerordentlichen Witterungsverhältnissen können die Gemeinden jedoch für kurze Zeiträume diese Vorgaben erweitern, heißt es von der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS). <h3> Das sind die Vorgaben</h3>Außerhalb der Klimazone F können die Heizungsanlagen täglich zwischen 5 Uhr und 23 Uhr für maximal 13 Stunden eingeschaltet werden. Die maximale Raumtemperatur wurde ebenfalls um ein Grad Celsius gesenkt:<BR /><BR />17 Grad Celsius +/- 2 Grad Celsius Toleranz für Gebäude, die für industrielle, handwerkliche und ähnliche Aktivitäten genutzt werden<BR /><BR />19 Grad Celsius +/- 2 Grad Celsius Toleranz für alle anderen Gebäude;<BR /><h3> „Heiz-Klimazonen“ mit unterschiedlichen Einschränkungen</h3>Die Gemeinden in Südtirol sind in die Klimazonen E und F eingeteilt. In diesen Klimazonen gelten folgende Nutzungseinschränkungen der Heizungsanlagen:<BR /><BR /><b>Zone E:</b> 13 Stunden pro Tag vom 22. Oktober bis zum 7. April<BR /><BR /><b>Zone F:</b> Dort gilt keine Beschränkung.<BR /><h3> Das sind die Gemeinden der Zone E, für die eine Beschränkung gilt:</h3><div class="img-embed"><embed id="832283_image" /></div> <BR /><BR />Nun bleibt aber die Frage, wie wird die Einhaltung kontrolliert und kann man das überhaupt kontrollieren? <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/kuehler-september-darf-ich-jetzt-schon-heizen" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Das lesen Sie in diesem s+Artikel. </a>