In der ursprünglichen Fassung des von der Landesregierung auf Vorschlag des Landeshauptmannes vorgelegten Gesetzesentwurfes hätte die zusätzliche Alternative der elektronischen Wahl zunächst nur für die im Ausland lebenden Südtiroler (AIRE-Register) und die Bozner Wahlberechtigten ermöglicht werden sollen. <BR /><BR />Dagegen hatte es jedoch zahlreiche Bedenken gegeben, nicht zuletzt wegen einer möglichen Angreifbarkeit des Wahlergebnisses, bzw. eines verzerrten Wahlergebnisses, wenn die bequeme Wahl per Mausklick nur in der größten Stadtgemeinde möglich ist. „Ja, das ist wahr, es hätte Rekurse geben können“, gibt Landeshauptmann Kompatscher zu, weswegen auch ihm an einer Korrektur gelegen habe. Durch die Annahme eines Änderungsantrags des Team K – in „guter Zusammenarbeit“ – wurde das Recht auf E-Voting daher gestern auf die gesamte Wählerschaft ausgeweitet.<BR /><BR />Andererseits ist nun die Aufgabe, in allen Gemeinden gleichzeitig damit zu starten, komplexer. „Wir können daher nicht mit Sicherheit sagen, dass wir das bis zu den Landtagswahlen 2028 schaffen“, beugt Kompatscher all zu großen Erwartungen vor. Es brauche jede Menge Vorarbeit und dann ausreichend Testläufe, um sicher zu stellen, dass das System ausfallsicher funktioniert und es für Probleme bei der Anwendung Assistenzstellen für die Wähler gibt. Wichtig ist Kompatscher dabei, dass das E-Voting lediglich ein zusätzliches Angebot für die Wähler wird: „Keiner wird dazu gezwungen. Wer traditionell wählen will, kann das selbstverständlich tun“.<BR /><BR />Der tatsächliche Stapellauf für das E-Voting muss daher eigens per Dekret des Landeshauptmannes festgelegt werden: „Spätestens 90 Tage vor der Landtagswahl. Aber wir müssen bereist neun Monate vor dem Wahltermin Gewissheit haben.“<BR /><BR />Das Thema Sicherheit spielt bei der digitalen Neuerung natürlich auch eine Rolle. „Doppelte Abstimmungen oder Identitätsklau lassen sich durch die Software ausschließen“, sagt Kompatscher. <BR />Und Wahlmanipulationen im großen Stil durch Hacker? „Das ginge jetzt auch schon, denn die Übertragung der Wahlergebnisse aus den Sektionen erfolgt bereits jetzt digital“, beruhigt er. Zudem blieben – für den Fall der Fälle – die digitalen Abstimmungen rückverfolgbar – Wähler und Stimmabgabe natürlich entkoppelt. Was es nun zunächst braucht ist ein Abkommen mit Rom, „das uns den Zugriff auf dessen digitales Meldeamtsverzeichnis ermöglicht, um die Wahlberechtigten nicht händisch eingeben zu müssen“, erklärt Kompatscher. Und weil man „das Rad ja nicht neu erfinden“ müsse, werde man sich das System in Estland zeigen lassen.<BR /><BR />Anmerkung am Rande: Die Tagesordnung der Süd-Tiroler Freiheit zur Direktwahl des Landeshauptmannes wurde im Plenum abgelehnt.