Während sich die Sozialpartner am Dienstag zum ersten Mal trafen, um über die erste wirkliche Erhöhung des Grundgehalts seit 2022 zu verhandeln, warten die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst immer noch auf die im November besiegelte Akontozahlung für die Inflation. Schnell, schnell, hieß es damals. Ausgeschüttet wird mit 170 Mio. Euro keine Kleinigkeit. Bezugsberechtigt sind Mitarbeiter, die vom Juli 2022 bis Ende 2023 im Dienst waren. Ihnen winkt eine Einmalzahlung zwischen 2163 Euro brutto in der 1. Funktionsebene und 5470 Euro für die sanitären Leiter. <h3> Land hinkt hinterher</h3>Doch das Geld kommt zumindest beim Land noch nicht. Während Sanitätsbetrieb und Wohnbauinstitut die Gelder mit dem Jänner-Gehalt überweisen, wird es bei den Gemeinden Februar. „Und beim Land vielleicht sogar März“, heißt es bei den Gewerkschaften. „Das ist total ungut, denn Jänner war zugesagt und wir haben diese Information an die Mitarbeiter weitergegeben“, so Ulli Bauhofer (CGIL). Angeblich habe die Auszahlung der neuen Elternzeit Vorrang. „Statt dem einzuräumen, was alle betrifft, zieht man vor, was nur wenige angeht. Insgesamt eine Frechheit“, meint Andreas Dorigoni vom ASGB.<BR /><BR /><embed id="dtext86-68263718_quote" /><BR /><BR />Personallandesrätin Magdalena Amhof begründet die Verzögerung mit dem neuen EDV-System, das für die neuen Regelungen zur Arbeitszeit und Elternzeit implementiert wurde. Im Dezember seien zudem Steuerausgleiche zu machen. „Im Februar wird aber sicher ausgezahlt. Ich habe meinen Mitarbeitern gesagt, dass März keine Option ist“, so die Landesrätin.<h3> „Sanitätsbetrieb ist der Beweis“</h3>„Eine Frechheit bleibt es trotzdem“, so die Gewerkschaften. Man habe Amhof und Personalchef Albrecht Matzneller geschrieben, wo das Geld bleibe. „Fakt ist, dass man beim Land nicht gerüstet war, obwohl man genau wusste, was da an Berechnungen auf die Abteilung zukommt“, so Bauhofer. Bester Beweis sei, dass es der Sanitätsbetrieb geschafft habe, die Zahlungen für Jänner auf die Reihe zu bringen.