Die Regelung sieht einen Bonus von 615 Euro vor. Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit einem Regierungsprogramm, dank dem ausländische Staatsbürger eine freiwillige Rückkehr in ihr Herkunftsland beantragen können. Der Bonus soll an die Anwälte gezahlt werden, die den Antrag des Betroffenen im Rahmen des Rückkehrverfahrens betreuen – jedoch erst nach erfolgter Ausreise.<BR /><BR /><BR />Parallel dazu sieht das Gesetz weitere Änderungen im Bereich des Asyl- und Rückkehrrechts vor. Oppositionsparteien kritisieren unter anderem, dass die Möglichkeit einer kostenlosen Rechtsvertretung bei Einsprüchen gegen Abschiebungsanordnungen faktisch eingeschränkt werde. Linksparteien sprechen von einem „skandalösen Gesetz“, das Rechte einschränke.<BR /><BR />Die rechte Regierungsmehrheit um Ministerpräsidentin Giorgia Meloni verteidigt die Reform als Teil einer effizienteren Rückkehrpolitik. Kritiker hingegen sehen einen problematischen Anreizmechanismus, der Anwälte indirekt dazu motivieren könnte, auf eine freiwillige Rückkehr ihrer Mandanten hinzuwirken. Auch die italienische Anwaltskammer (CNF) hat sich von der Maßnahme distanziert. Sie erklärte, weder vor noch während noch nach der parlamentarischen Verhandlung über die geplante Einbindung informiert worden zu sein, und forderte das Parlament auf, die Regelung wieder zu streichen.<BR /><BR />Vertreter der Opposition werfen der Regierung vor, Migration über finanzielle Anreize steuern zu wollen und die Rolle der Rechtsanwälte zu instrumentalisieren. Einige Abgeordnete sprachen von einer Maßnahme, die rechtsstaatliche Prinzipien untergrabe und das Vertrauen in die Anwaltschaft beschädige.