Laut dem Gesetzesentwurf zur „Rahmengesetzgebung für Gesundheit und Sicherheit in Schwimmbädern“ zählt Ertrinken zu den häufigsten Unfalltodesursachen im Alltag.<BR /><BR />Im Jahr 2023 starben allein in Italien zwischen 30 und 40 Menschen durch Ertrinken in Schwimmbädern - über die Hälfte davon waren Kinder unter 9 Jahren. Besonders problematisch sind dabei auch private Pools, deren Zahl in den letzten Jahren stark zugenommen hat.<BR /><BR />Das neue Gesetz soll einheitliche Sicherheitsstandards für das gesamte Staatsgebiet schaffen, da die bisherige Gesetzeslage von Region zu Region unterschiedlich ist und oft keine vollständige Regelung zum Schutz von Badegästen existiert. Ziel ist es daher, auf nationaler Ebene einen verbindlichen Mindeststandard für alle Schwimmbäder - öffentlich wie privat - einzuführen.<BR /><BR />Ein zentrales Element des Gesetzentwurfs ist die Einführung spezieller Vorschriften für private Schwimmbäder, einschließlich der verpflichtenden Nutzung von Sicherheitsvorrichtungen wie Abdeckungen oder Schutzbarrieren. Zudem werden empfindliche Geldstrafen für Betreiber vorgesehen, die gegen die neuen Auflagen verstoßen. Wer etwa keine Badeaufsicht stellt, muss mit einer Strafe zwischen 1.000 und 6.000 Euro rechnen. Wird die maximale Besucherzahl überschritten, drohen weitere Bußgelder, gestaffelt nach dem Grad der Überschreitung.<BR />Auch Verstöße gegen interne Vorschriften oder die unterlassene Umsetzung von behördlich angeordneten Schutzvorkehrungen werden mit Geldbußen bis zu 6.000 Euro geahndet. Schwimmbäder ohne Erste-Hilfe-Raum oder ohne Erste-Hilfe-Kasten müssen mit Strafen zwischen 500 und 6.000 Euro rechnen.<BR /><BR />Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Hygiene- und Umweltstandards. Bei unzureichender Wasserqualität, mangelhafter Belüftung oder Beleuchtung und fehlenden Kontrollmaßnahmen können Strafen bis zu 2.900 Euro verhängt werden. Auch hier wird der Betreiber bei mangelnder Sicherheit zur Verantwortung gezogen.<BR /><BR />Bei besonders schwerwiegenden Verstößen, die ein Risiko für die Gesundheit der Badegäste darstellen, können die zuständigen Gesundheitsämter sogar die vollständige oder teilweise Schließung der Anlage anordnen. Betreiber sind verpflichtet, kontinuierlich für den sicheren Betrieb der Einrichtungen zu sorgen - dazu gehören auch regelmäßige Wartung, die Kontrolle der Wasserqualität sowie geeignete Notfallvorrichtungen.<BR /><BR />Die Präsenz von qualifizierten Rettungsschwimmern während der gesamten Öffnungszeiten wird verpflichtend sein, ebenso wie die Begrenzung der maximalen Zahl an Besuchern. Darüber hinaus sieht das Gesetz die Verpflichtung vor, bei internen Kontrollmängeln die betroffene Anlage sofort zu schließen und die zuständige Behörde zu informieren. Zum Schutz vor Unfällen und zur Verbesserung der allgemeinen Sicherheit müssen Schwimmbäder künftig mit mindestens einem Rettungsring pro 100 Quadratmeter Wasserfläche sowie mit geeigneten Sicherheitsbarrieren oder tragfähigen Abdeckungen ausgestattet sein.