Mit höheren Geldbußen und langen Haftstrafen sendet die Regierung ein klares Signal für den Schutz der Tiere. Die Details. <b>von Micaela Taroni</b><BR /><BR />Konkret werden die Strafen für die Tötung von Tieren von bisher mindestens 4 Monaten und höchstens 2 Jahre auf mindestens 6 Monate und höchstens 3 Jahre Haft erhöht, immer in Verbindung mit einer - bisher nicht vorgesehenen - Geldstrafe von 5.000 bis 30.000 Euro.<BR /><BR />Wenn die Straftat durch Grausamkeit oder absichtliche Verlängerung des Leidens des Tieres begangen wird, wird die Mindeststrafe auf ein Jahr und die Höchststrafe auf 4 Jahre erhöht, wobei die Geldstrafe von 10.000 auf 60.000 Euro verdoppelt wird. Die Strafen für die Misshandlung von Tieren werden auf mindestens 6 Monate und höchstens 2 Jahre erhöht, wobei immer eine Geldstrafe zwischen 5000 und 30.000 Euro verhängt wird.<h3> Tötung und Verletzung von Tieren anderer Personen</h3>Die Strafen für die Tötung oder Verletzung von Tieren anderer Personen werden verschärft: Die Straftat wird von Amts wegen verfolgt, das Strafverfahren kann also auf Veranlassung der Justizbehörde eingeleitet werden, unabhängig von der Anzeige eines Dritten. Das Strafmaß wird von 6 Monaten auf 1 Jahr im Mindestmaß und von einem Jahr auf 4 Jahre im Höchstmaß angehoben, zu dem noch eine Geldstrafe hinzukommen soll. Außerdem werden besondere erschwerende Umstände eingeführt, wenn die Taten in Anwesenheit von Minderjährigen oder gegen mehr als ein Tier begangen werden oder wenn die Taten per Internet verbreitet werden.<h3> Illegaler Tierhandel</h3>Die Strafen für den illegalen Handel mit Welpen ohne Mikrochip und Pass werden erhöht. Die Strafen steigen von mindestens 3 Monaten und höchstens einem Jahr Haft auf mindestens 4 Monate und höchstens 18 Monate, wobei sich die Geldstrafe verdoppelt: mindestens 6 000 Euro und höchstens 30 000 Euro. Bei mindestens 3 Verstößen innerhalb von 3 Jahren gegen das Verbot der illegalen Einfuhr von Heimtieren wird dem Transporteur oder dem Inhaber des Handelsunternehmens die Betriebserlaubnis dauerhaft entzogen.<h3> Wenn Tiere ausgesetzt werden...</h3>Die Geldstrafen für das Aussetzen und die Haltung unter Bedingungen, die mit der Natur des Tieres nicht vereinbar sind, reichen von mindestens 1.000 bis zu 5.000 Euro und höchstens 10.000 Euro. <BR /><BR />Erst am Mittwoch hatte das Parlament in Rom eine <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/italiens-neue-strassenverkehrsordnung-alle-strafen-im-ueberblick" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">neue Straßenverkehrsordnung</a> verabschiedet, mit der u.a. das Aussetzen von Tieren auf den Straßen aktiv bekämpft wird, um tödliche Verkehrsunfälle zu vermeiden. Vorgesehen ist der Führerschein-Entzug von sechs Monaten bis zu einem Jahr für Personen, die Tiere auf der Straße aussetzen. Außerdem drohen bis zu sieben Jahre Gefängnis, wenn dadurch ein Unfall mit Todesfolge oder Verletzungen verursacht wird.