<b>von Micaela Taroni</b><BR /><BR />Die Abgeordnetenkammer hat eine neue Straßenverkehrsordnung verabschiedet, die jetzt noch vom Senat genehmigt werden muss. Obwohl Änderungen nicht zu erwarten sind, tritt die Reform erst in Kraft, wenn beide Parlamentskammern sie befürwortet haben.<BR /><BR /><BR />Sie sieht weitreichende Änderungen vor, unter anderem ein hartes Durchgreifen bei Fahrern, die mit dem Handy hantieren oder unter Drogeneinfluss unterwegs sind. Hier die wichtigsten beschlossenen Neuerungen:<BR /><BR /><h3> Handy am Steuer</h3><BR /> Die Strafen für Autofahrer, die am Steuer telefonieren oder chatten, werden verdreifacht. <BR /><BR />So drohen jetzt Strafen bis zu 1697 Euro, wenn Autofahrer beim Hantieren mit dem Smartphone erwischt werden. Zudem ist in einem solchen Fall der Abzug von 8 bis 10 Führerscheinpunkten vorgesehen. Außerdem wird bei einem Verstoß der Führerschein für einen Zeitraum von 15 Tagen bis zu 2 Monaten entzogen. Werden Lenker innerhalb von 2 Jahren erneut mit einem Smartphone am Steuer ertappt, so droht ihnen ein Führerschein-Entzug von einem Monat bis zu 3 Monaten sowie die Zahlung einer Geldstrafe von 644 bis maximal 2588 Euro und der Abzug von 10 Führerscheinpunkten. Überdies wird eine Erhöhung der Strafe auf bis zu 1084 Euro und der Entzug des Führerscheins für 15 bis 30 Tage vorgeschlagen, wenn derselbe Autofahrer innerhalb eines Jahres mindestens 2-mal gegen das Geschwindigkeitslimit verstößt. <BR /><h3> Autofahren unter Alkoholeinfluss</h3><BR /> Wer zum zweiten Mal mit einem Promillewert zwischen 0,5 und 1,5 angehalten wird, muss dann einen strikten Grenzwert von 0 Promille einhalten. Zudem muss der Führerschein nach einem solchen Verstoß mit einer ärztlichen Untersuchung erneuert werden. Die Geldstrafen in solchen Fällen steigen um ein Drittel. Zudem muss auf eigene Kosten eine Alkoholsperre im Auto installiert werden, die das Starten des Motors verhindert, wenn der Autofahrer unter Alkoholeinfluss steht. <BR /><h3> Nulltoleranz für Drogen</h3><BR /> Beim ersten positiven Schnelltest ist der Führerschein für 20 Tage weg, beim zweiten Mal beträgt das Fahrverbot mindestens 3 Jahre. Ein Minderjähriger, der ohne Führerschein und betrunken oder unter Drogeneinfluss Auto fährt, kann den Führerschein erst mit 24 Jahren erwerben.<BR /><h3> Übertretung der Geschwindigkeit</h3><BR /> Härtere Strafen sind für Geschwindigkeitsübertretungen vorgesehen. Zusätzlich zu einem Bußgeld sieht die neue Straßenverkehrsordnung einen Führerscheinentzug von 7 Tagen vor, wenn ein Autofahrer zwischen 10 und 19 Führerscheinpunkten hat, und von 15 Tagen, wenn er einen bis 9 Punkte hat. Das Fahren auf der falschen Straßenseite, das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes, die Missachtung der Vorfahrt und das Fehlen von Kindersitzen oder Rückfahrsperren führen ebenfalls zum Entzug des Führerscheins und zum Abzug von Punkten. <BR /><h3> Helmpflicht für E-Tretroller</h3><BR /> Wer in Italien mit einem Roller unterwegs ist, für den sind in Zukunft ein Nummernschild, Helm, Blinker, Bremslichter sowie eine Versicherung Pflicht. Wer ohne Nummernschild oder Versicherungsdokumente fährt, muss zwischen 100 und 400 Euro zahlen. Wer keinen funktionierenden Blinker oder keine funktionierenden Bremslichter hat, muss mit einer Strafe zwischen 200 und 800 Euro rechnen. <BR /><h3> Höhere Geldbußen</h3><BR /> In einigen Fällen werden höhere Strafgelder verlangt. Unerlaubtes Parken auf Behindertenparkplätzen soll statt 330 Euro in Zukunft 990 Euro kosten. Die Strafe für das Parken auf Busspuren oder Haltestellen soll von 165 auf 660 Euro erhöht werden. <BR /><h3> Neue Regeln für Fahranfänger</h3><BR />Diese dürfen in den ersten 3 Jahren nach ihrem Führerscheinerwerb keine großmotorigen Autos fahren. <BR /><h3> Aussetzen von Haustieren</h3><BR /> Neu sind auch Vorschriften gegen das Aussetzen von Haustieren. Es drohen bis zu 7 Jahre Haft, wenn das Aussetzen zu einem Unfall mit Toten oder Verletzten führt. Autofahrern, die beim Aussetzen eines Tiers erwischt werden, droht zudem der lebenslange Entzug des Führerscheins.<BR />