Laut dem Gesetzesprojekt sollen die Geldstrafen für Diffamierung aber stark erhöht werden. Bei einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Strafe zwischen 5.000 und 100.000 Euro.Sie wird verdoppelt, wenn die Tat in den vorhergegangenen zwei Jahren schon einmal begangen wurde.Auch die Entschädigungen im Fall von Verleumdungen werden deutlich erhöht und auf mindestens 30.000 Euro gehievt.Journalisten sollen gesperrt, Zeitungen nicht mehr finanziert werdenNeben Geldstrafen führt der Gesetzentwurf auch eine Berufssperre von bis zu sechs Monaten für Journalisten ein, die sich der Verleumdung schuldig gemacht haben.Bei Wiederholungstätern in einem zweijährigen Zeitraum kann die Berufssperre auf ein Jahr ausgedehnt werden. Im Fall einer gerichtlichen Verurteilung können es drei Jahre sein.Zeitungen, die wegen Verleumdung verurteilt wurden, droht der Verlust staatlicher Finanzierungen.Internet: Seiten-Betreiber sollen Einträge löschenDer Gesetzentwurf beschäftigt sich auch mit Verleumdung im Internet.Wer sich von übler Nachrede geschädigt fühlt, kann von Betreibern von Internet-Webseiten, Blogs und Suchmaschinen die Löschung diffamierender Inhalte verlangen.Sollte daraufhin dieser Schritt nicht unternommen werden, drohen den Betreibern der Webseiten Strafen bis zu 100.000 Euro.Journalisten: Pressefreiheit in GefahrDer Gesetzentwurf sorgt für heftige Diskussionen in der Abgeordnetenkammer.Der Sekretär der Journalistengewerkschaft (FNSI), Franco Siddi, betonte, dass die Verdreifachung der Geldstrafen für Diffamierung eine Bedrohung für die Medienfreiheit in Italien sei. Die Gefahr der Zensur sei konkret.Hintergrund für das Gesetzesprojekt: Ein Berlusconi-EklatDas Gesetzesprojekt wurde entworfen, nachdem vor einem Monat das Kassationsgericht in Rom den Chefredakteur der zum Medienimperium von Ex-Premier Silvio Berlusconi gehörigen Tageszeitung „Il Giornale“, Alessandro Sallusti, wegen übler Nachrede schuldig gesprochen hatte.Das Gericht bestätigte die 14-monatige Haftstrafe, die bereits zweitinstanzlich gefällt worden war. Ob und wie er die Strafe verbüßen soll, ist jedoch noch nicht entschieden.Es sei auch möglich, dass es alternative Maßnahmen gebe und er nicht ins Gefängnis müsse, hieß es. Die Haftstrafe für Sallusti hatte für helle Empörung in der italienischen Medienwelt gesorgt.Vor fünf Jahren hatte Sallusti noch als Chef der rechtskonservativen Zeitung „Libero“ einen unter Pseudonym verfassten Leitartikel zu verantworten.Darin hatte der Autor unter anderem einen Richter angegriffen, weil dieser einer 13-Jährigen die Möglichkeit zugestanden hatte, über den Abbruch ihrer Schwangerschaft zu entscheiden.Wenn es eine Todesstrafe gäbe und wenn sie je in einem Fall anwendbar wäre, dann in diesem, und zwar für den Richter, den Gynäkologen und die Eltern des Mädchens, hieß es in dem Leitartikel.apa