Der Gesetzentwurf legt die Bereiche fest, die in den künftigen Regierungsdekreten behandelt werden sollen. Dazu gehören Vorschriften für den Bau und Betrieb von Kernkraftanlagen der neuen Generation, darunter kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren. Vorgesehen sind außerdem Regelungen zur Wasserstoffproduktion mithilfe von Kernenergie, zum Umgang mit abgebrannten Brennelementen sowie zur nuklearen Sicherheit.<BR /><BR />Darüber hinaus sollen die institutionellen Zuständigkeiten im Nuklearbereich neu geordnet werden. Geplant ist eine Reform der Aufgabenverteilung zwischen den zuständigen Behörden und Einrichtungen. Die Regierung wird bei der Ausarbeitung der Durchführungsbestimmungen an mehrere Leitlinien gebunden. Dazu zählen die Einhaltung höchster Sicherheits- und Gesundheitsschutzstandards, die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren, Ausgleichs- und Fördermaßnahmen für Standortgemeinden sowie die Einbindung der italienischen Industrie in die nukleare Wertschöpfungskette.<h3> Italien kehrt zur zivilen Kernenergienutzung zurück</h3>Mit der Abstimmung setzt die Regierung ihren Kurs zur Rückkehr Italiens in die zivile Kernenergienutzung fort. Die Italiener hatten sich 1987 – ein Jahr nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl – in einem Referendum für den Ausstieg aus der Atomenergie ausgesprochen. Die letzten Atomkraftwerke wurden 1990 stillgelegt. 2009 hatte der damalige Regierungschef Silvio Berlusconi angekündigt, wieder in die Kernkraft einsteigen zu wollen, legte sein Vorhaben nach der Katastrophe von Fukushima aber auf Eis. 2011 sprachen sich rund 94,5 Prozent der Italiener in einem weiteren Referendum gegen den Bau neuer Atomkraftwerke aus.<BR /><BR />Auch nach dem Atomausstieg hat Italien technische Expertise in der Nukleartechnik behalten. Der staatlich kontrollierte Energieversorger Enel betreibt ein AKW in Spanien, der Energiekonzern Eni investiert in den USA in die Entwicklung eines neuen Reaktortyps.