Neben der Neuregelung der Impfpflicht steht für diese Woche auch jene des Staatsbürgerschaftsrechts auf der Tagesordnung des Senats. „Nach der Niederlage bei den Kommunalwahlen hatten wir gerechnet, dass der PD vom Gesetz Abstand nimmt – was uns als Partei am liebsten wäre“, bekennt Obmann Achammer nach der Sitzung des SVP-Präsidiums. Obwohl Lega, M5S und selbst Regierungspartner Alfano dagegen Sturm laufen, scheint die Regierung aber nicht vom Vorhaben abzulassen. „Doch mit dem Gesetz haben auch wir größte Schwierigkeiten“, so Achammer.Bekanntlich will Italien vom „Ius sanguinis“ (Abstammungsrecht) zum „Ius soli“ (Recht des Bodens) übergehen. Konkret bedeutet dies, dass in Italien geborene Migrantenkinder die Staatsbürgerschaft erhalten sollen, sofern ein Elternteil 5 Jahre ansässig ist und über eine ständige Aufenthaltsgenehmigung verfügt. Das „Ius soli“ gibt es auch in Deutschland, wo Einbürgerung nach 8 Jahren winkt.„Diese Zeit kann aber sinken, sofern – völlig zu Recht eingefordert – Integrationsleistungen wie Sprach- oder Staatsbürgerschaftskurse absolviert werden“, so die Parlamentarier Karl Zeller und Daniel Alfreider.Noch mehr Bauchweh verursacht der SVP aber das sogenannte „Ius culturae“. Demnach soll für Migranten, die bis zum 12. Lebensjahr nach Italien kommen, das Ableisten eines Ausbildungszyklus von 5 Jahren reichen, um zur Staatsbürgerschaft zu kommen.„Es muss also nicht die gesamte Bildungspflicht, sondern nur die Grundschule absolviert werden“, erklärt Achammer. Bei Einwandererkindern, die sich zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr in Italien niedergelassen haben, solle gar ein 3-jähriger Bildungszyklus – sprich eine Berufsschule – reichen. Das reicht der SVP nicht.„Die Staatsbürgerschaft pauschal an Jahre oder gar nur an einen Bildungszyklus zu koppeln, ist uns zu wenig“, stellt Achammer klar. Es sei nicht in jedem Fall garantiert, dass die 2. Generation der Einwanderer in einem Land integriert ist, nur weil sie dort geboren ist. „Eingebürgert soll aber nur werden, wer integriert ist. Diese Leistung fordern wir ein – und zwar in Form von Bescheinigungen wie z.B. der Teilnahme an Sprachkursen“, stellt Achammer klar. Dies versuchen die Parlamentarier nun im Gesetz zu verankern. bv/D