Derzeit dürfen bei Wolfsentnahmen nur die Forstbehörde tätig werden. Laut gestrigem Beschluss soll die Landesregierung und insbesondere der Landeshauptmann nun prüfen, ob für künftige Entnahmen von Wölfen auch Südtirols 70 hauptberufliche Jagdaufseher beauftragt werden können. <BR /><BR />In Anbetracht der Tatsache, dass man auf EU-Ebene beschlossen hat, den Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ zu senken, ist auch in Südtirol künftig mit Verordnungen zur Entnahme von Problemwölfen zu rechen. Die Jagdaufseher seien für diese Aufgabe durchaus geeignet, ihr Einsatz müsse aber auch koordiniert werden, damit nicht mehr entnommen wird als erlaubt, hieß es auch von Seiten der SVP. <BR /><BR />Zudem gebe es auch Entwicklungen auf autonomiepolitischer Ebene, die eine Wildregulierung erleichtern würden. Die Landesregierung zeigte sich mit dem Antrag „sehr einverstanden“. Der Antrag wurde schließlich mit 28 Ja und 4 Enthaltungen angenommen.