Dem Bericht zufolge habe er Priester trotz bekannter Vorwürfe bzw. Übergriffe weiter in der Seelsorge und auch im Schuldienst eingesetzt. Damit habe Michaeler das Risiko weiterer Übergriffe und damit weiterer Betroffener billigend in Kauf genommen. Michaeler habe den kirchlichen und priesterlichen Interessen deutlich Vorrang vor den Belangen der betroffenen Personen eingeräumt. <BR /><BR />Diese Vorhaltungen seien nicht mit der würdevollen Auszeichnung der Ehrenbürgerschaft vereinbar, argumentierte die Bürgerliste.<BR /><BR />Bei der gestrigen Ratssitzung war auch Gottfried Ugolini, der Leiter des Dienstes für den Schutz von Minderjährigen und Schutzbedürftigen, anwesend. Er informierte über das veröffentlichte Gutachten, über die Aufarbeitung, Maßnahmen zur Prävention sowie über den Umgang mit Betroffenen und er beantwortete Fragen der Gemeinderäte.<BR /><BR />„Das war sehr wertvoll, weil er seine ganze Expertise mit eingebracht hat“, berichtete Bürgermeister Alexander Überbacher nach der Sitzung. <BR /><BR />Im Vorfeld habe man mit den Verfassern der Missbrauchsstudie, der Kanzlei Westpfahl-Spilker-Wastl, Kontakt aufgenommen. Über eine eventuelle Aberkennung der Ehrenbürgerschaft wollte sich die Kanzlei aber nicht anmaßen, ein Urteil zu fällen. <BR /><BR />„Die Verleihung der Ehrenbürgerschaft an Josef Michaeler im Jahr 1989 ist gut vorbereitet worden. Wir haben alle Dokumente mit den Begründungen studiert und uns mit dem damaligen Bürgermeister Josef March ausgetauscht“, erklärte Überbacher. <BR /><BR />„Im Gemeinderat waren wir mehrheitlich der Meinung, dass eine Aberkennung der Ehrenbürgerschaft nicht angemessen wäre, weil Michaelers Verdienste und Leistungen seine Verfehlungen bei weitem überwiegen. Tatsache ist aber auch, dass ein Makel bleiben wird. Seine Versäumnisse sind dokumentiert und für alle einsehbar“ , meint er.<h3> „Aufarbeitung darf nicht zum Politikum werden“</h3>Andreas Köck und Siegfried Schrott von der der Dörferliste betonten in ihrer Stellungnahme, dass die im Gutachten dokumentierten Vorfälle durch nichts zu entschuldigen seien. Ihre Aufarbeitung dürfe aber nicht zum Politikum und der Wahlkampf damit „unnötig aufgeheizt“ werden. „Die emotionale Belastung der Betroffenen sollte nicht zum Spielball politischer Kalkulationen werden. Eine fundierte und respektvolle Aufarbeitung braucht Zeit und sollte nicht von politischen Agenden beeinflusst werden“, so Köck und Schrott. <BR /><BR />Die Entscheidung im Gemeinderat fiel eindeutig aus: Die 3 Gemeinderäte der Bürgerliste stimmten für den Beschlussantrag, die übrigen 10 waren dagegen, dass die Ehrenbürgerschaft aberkannt werden sollte. <BR /><BR />Überbacher ist überzeugt: „Es war wichtig, dass wir uns im Gemeinderat intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt haben, anstatt wegzusehen. Bei diesem Thema tragen wir als Gesellschaft alle Verantwortung“.<h3>Bürgerliste: „Chance vertan, ein Zeichen zu setzen“</h3>Die Bürgerliste Natz-Schabs bleibt dabei: „Das problematische Verhalten des Generalvikars Josef Michaeler wirft ein schlechtes Licht auf die Gemeinde Natz-Schabs. Sexueller Missbrauch Minderjähriger, Duldung von Kindesmissbrauch, Drohungen, sexuelle und sexualisierter Gewalt sowie deren Vertuschung sind nicht mit der würdevollen Auszeichnung der Ehrenbürgerschaft vereinbar. Sexueller Kindesmissbrauch und dessen Duldung ist ein schwerwiegendes Verbrechen an der Gesellschaft.“<BR /><BR />Die gestrige Ratssitzung hinterlasse einen bitteren Nachgeschmack und keine zufriedenstellende Botschaft an die Missbrauchsopfer.