„Die Direktberufung von Personal gibt es seit Jahren nicht mehr“, sagt er. Mit dieser Regelung, so hatte unter anderem die Leiterin der „Seeburg“ in Brixen gesagt, hatte man im Sozialbereich bis 2015 gute Erfahrungen gemacht <a href="https://www.stol.it/artikel/politik/direktberufungen-von-personal-werden-das-thema-vertiefen" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">(STOL hat mehrfach berichtet)</a>: Personal konnte auch ohne entsprechende Ausbildung eingestellt, diese dann berufsbegleitend nachgeholt werden.<BR /><BR />Im Gesetz für Sozialdienste gebe es seit 2019 eine ähnliche Bestimmung, sagt Critelli: „Sie ist aber nicht so eindeutig formuliert wie früher, weil sich Zeiten in der Personalgesetzgebung geändert haben.“<BR /><BR /><embed id="dtext86-54563398_quote" /><BR /><BR /> Die aktuell geltende Regelung besage, dass es möglich sei, in Strukturen Personal aufzunehmen, wenn über den normalen Weg keines zu finden sei: Mitarbeiter könnten abseits der Ranglisten befristet für 36 Monate aufgenommen werden, wenn Ranglisten, provisorische Rangordnungen der Berufsbilder und innere Mobilität nichts mehr hergeben. „Die Ausbildung zum Pflegehelfer kann man auch berufsbegleitend in einem Jahr abschließen“, weiß Critelli.<BR /><BR /><b>Hintergrund: Neuerungen auf staatlicher Ebene</b><BR /><BR />„Auf staatlicher Ebene hat es Neuerungen gegeben, zwischen dem Staat und dem Land Streitigkeiten zum Thema Personal“, erklärt Critelli. Das Land habe mit der befristeten Anstellung für 36 Monate bereits getan, was rechtlich möglich sei: „Es gibt einige Arbeitgeber, die mit der Sache mutiger umgehen als andere“, sagt er. Die Bestimmung von 2019 sei flexibel und allgemeiner formuliert, um eine Anfechtung durch den Staat zu vermeiden. „Einige Personalämter hätten das gern präziser. Andere setzen es einfach um“, sagt Critelli.<BR /><BR />Warum wählen dann nicht alle Dienste, die händeringend nach Mitarbeitern suchen, diesen Weg der Notfall-Personalbeschaffung? „Es gibt bei einigen die Befürchtung, dass ihnen jemand vorwerfen könnte, dass sie Personal nicht in Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen aufgenommen haben“, weiß Critelli. Die Landesbestimmung sei vom Staat jedenfalls nicht angefochten worden. „Sie gibt Flexibilität her – manche nutzen sie, andere nutzen sie nicht“, schließt der Ressortdirektor. „Eine eindeutigere Formulierung im Landesgesetz würde vermutlich einer staatlichen Überprüfung oder Anfechtung nicht standhalten.“<BR /><BR /><b>„Der Arbeitsmarkt nimmt alles auf, was verfügbar ist“</b><BR /><BR />Im neuen Bereichsvertrag für Mitarbeiter von Altersheimen und Behinderteneinrichtungen wäre ein Passus enthalten gewesen, der es ermöglicht hätte, Sozialbetreuer und Pflegehelfer in Ausbildung einzustellen, sagt Luca Critelli. Da aus dem Vertrag nichts geworden ist, sei das nun ebenfalls nicht möglich. „Aber seit Jahren können Sozialdienste Personen als Hilfskräfte einstellen, wenn diese parallel dazu die Ausbildung zum Pflegehelfer oder Sozialbetreuer absolvieren und sich danach den Wettbewerben stellen“, erklärt er. „Mittel, sich auszuhelfen, gäbe es also.“ Insgesamt sei es aber derzeit schwer, Personal zu finden – „auch Reinigungspersonal und andere Mitarbeiter. Der Arbeitsmarkt nimmt alles auf, was verfügbar ist.“<BR />