Freitag, 1. Juli 2022

Vorerst kein Bettenstopp: Zuerst wird gezählt

Der II. Gesetzgebungsausschuss hat am Freitagvormittag die Artikel 7 bis 12 des Landesgesetzentwurfs Nr. 111/22 gutgeheißen. Das bedeutet: Einen sofortigen Bettenstopp gibt es nicht. Die Gemeinden sollen zuerst eine Erhebung des Bettenbestandes machen, erst dann werde an der Bettenobergrenze weitergearbeitet.

Es gibt keinen sofortigen Bettenstopp – das hat die zuständige Kommission heute entschieden. - Foto: © Shutterstock / shutterstock









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