Die italienische Regierung hat die Abschaffung des „Bollo auto“ für das Jahr 2027 angekündigt – <b> <a href="https://www.stol.it/artikel/politik/autosteuer-vor-dem-aus-was-sich-2027-fuer-autofahrer-in-suedtirol-aendern-koennte" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">lesen Sie hier mehr dazu.</a></b><BR /><BR />Die Regelung betrifft allerdings nicht alle Fahrzeuge. Entscheidend ist die Leistung des Autos: Für Pkw mit Benzin- oder Dieselmotor gilt die Befreiung, wenn die Leistung 80 kW nicht überschreitet. Das entspricht ungefähr 109 bis 110 PS.<BR /><BR />Auch bestimmte Hybridfahrzeuge fallen unter die Regelung. Vorgesehen ist die Befreiung für ein einziges ordnungsgemäß versichertes Fahrzeug. Wer mehrere begünstigte Autos besitzt, kann die Vergünstigung nur für eines davon in Anspruch nehmen – und zwar für das Fahrzeug mit der geringeren Leistung.<h3> Wann gilt die Befreiung?</h3>Die Befreiung soll für Kfz-Steuerzahlungen gelten, deren reguläre Zahlungsfrist zwischen dem 1. Jänner und dem 31. Dezember 2027 liegt.<BR /><BR />Wer also wissen möchte, ob das eigene Auto betroffen ist, sollte zunächst einen Blick in den Fahrzeugschein werfen.<h3> So finden Sie heraus, ob Ihr Auto unter die Regelung fällt</h3>Die entscheidende Angabe steht im italienischen Fahrzeugschein bei Feld P.2. Dort ist die maximale Nettoleistung in Kilowatt (kW) angegeben.<BR />Liegt der Wert bei 80 kW oder darunter, erfüllt das Fahrzeug grundsätzlich die im Dekret genannte Leistungsgrenze – vorausgesetzt, es handelt sich um einen entsprechenden Benzin-, Diesel- oder Hybrid-Pkw.<BR /><BR /><b>Als Faustregel gilt: 80 kW entsprechen etwa 109 bis 110 PS.</b><BR /><BR />Zu beachten ist außerdem: Für Elektroautos hat die Regierung in der genannten Regelung keine entsprechende neue Grenze genannt. Elektrofahrzeuge profitieren bereits von eigenen Steuervergünstigungen, die teilweise auch bei einer höheren Leistung gelten.<BR /><BR />Diese beliebten Autos können von der Befreiung profitieren<BR />Ein großer Teil der in Italien besonders beliebten Klein- und Kompaktwagen ist mit Motorisierungen erhältlich, die unterhalb der Grenze von 80 kW liegen.<BR /><BR /><embed id="dtext86-76376891_listbox" /><BR /><BR />Auch bei Crossovern gibt es Modelle, die die Voraussetzung erfüllen. Dazu zählt beispielsweise der Jeep Avenger in der Einstiegsvariante mit dem 1,2-Liter-Turbobenziner. Dieser Motor kommt auf 74 kW.<BR />Allerdings ist bei vielen Modellen genau hinzusehen: Die Leistungsgrenze von 80 kW wird häufig bei der Einstiegsversion erreicht. Höher motorisierte Varianten desselben Modells können dagegen bereits über dem Grenzwert liegen.<BR /><BR />Besonders viele entsprechende Varianten gibt es derzeit bei den Kompaktmodellen des Stellantis-Konzerns. Zahlreiche Fahrzeuge mit dem 1,2-Liter-Turbomotor liegen unterhalb der 80-kW-Grenze.<h3> Diese Autos bleiben von der Befreiung ausgeschlossen</h3>Nicht von der neuen Regelung profitieren sollen Pkw, deren Motorleistung über 80 kW beziehungsweise rund 110 PS liegt.<BR /><BR />Dazu gehören keineswegs nur besonders leistungsstarke oder teure Fahrzeuge. Auch verbreitete Modelle können je nach Motorisierung über der Grenze liegen. <BR /><BR /><embed id="dtext86-76376892_listbox" /><BR /><BR /><BR />Entscheidend ist dabei immer die konkrete Motorisierung. Ein Modellname allein sagt daher noch nicht aus, ob für das Fahrzeug 2027 der „Bollo“ entfällt.<h3> Was ist mit dem „Superbollo“?</h3>Eine weitere Steuer bleibt von der angekündigten Regelung zunächst unberührt: der „Superbollo“ für besonders leistungsstarke Fahrzeuge.<BR />Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Abgabe für Fahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 185 kW, was ungefähr 252 PS entspricht. Zum „Superbollo“ enthält die neue Maßnahme nach den vorliegenden Angaben keine entsprechende Abschaffung.