„Es braucht eine klare Abtrennung zwischen unserer Aktivität und Kurzzeitvermietung“, so Obmann Hannes Gasser. Künftig, so heißt es auch beim Land, könnte eine Eintragung in der Handelskammer und eine Berufsbefähigung zur Vorschrift werden.<BR /><BR />Wer Wohnungen kurzzeitig an Touristen vermietet, nimmt vor allem in den Städten Wohnraum weg. Erklärtes Ziel des Landes ist es deshalb, die Kurzeitvermietung einzuschränken, indem sie künftig mindestens gleich viel GIS berappen muss, wie jene, die langfristig Wohnungen an Ansässige vermietet. Doch auch Landesrat Luis Walcher legt der Landesregierung heute einen Beschluss vor, der es in sich hat.<BR /><BR />Denn: Um den Bettenstopp 2022 durchzubringen, wurden den Gemeinden 7000 Vorschussbetten zugestanden. Bisher hat nur Bozen beschlossen, aus seinem Kontingent kein einziges neues Bett an Privatvermieter zu vergeben, alle anderen Gemeinden tun dies sehr wohl.<h3> Keine Beiträge mehr</h3>Wer im Bereich Privatvermietung und Ferienwohnungen neue Betten verwirklichen will, wird aber keine Beiträge vom Land erhalten. Förderfähig bleiben Modernisierungen bestehender Betten. „Nicht förderfähig sind Investitionen, die eine Erhöhung der Bettenzahl betreffen“, so Walchers Beschlussvorlage. „Wir akzeptieren Vorschussbetten, wollen diese aber nicht zusätzlich finanzieren“, heißt es aus seinem Ressort.<BR /><BR />Neuigkeiten gibt es zudem bei Zuschüssen auf Güter (z.B. Möbel) oder Wissensvermittlung (z.B. Kurse). Diese gibt es nicht mehr, wenn der Kauf bzw. die Dienstleistung bei Verwandten bis zum dritten Grad erfolgen.<BR /><BR />Verärgert ist der Verband der Privatzimmervermieter. „Bevor man Beiträge streicht, braucht es eine klare Trennung zwischen Privatvermietung und dem Wildwuchs bei der Kurzeitvermietung“, sagt Obmann Hannes Gasser. Kurzzeitvermietung dürfe laut Landesgesetz von 1995 nur 4 Mal im Jahr erfolgen, kein Frühstück anbieten und keine Werbetätigkeit entfalten. „Die meisten halten sich nicht daran und bräuchten neben der SUAP-Meldung eine Eintragung ins Unternehmensregister der Handelskammer“, so Gasser. Dann aber sei es mit der Einheitsbesteuerung von 20 Prozent vorbei.<BR /><BR />„Mit dem Landesrat arbeiten wir auf ein klares Profil der Privatvermieter hin – mit Handelskammereintragung und Berufsbefähigung wie Kurse, Berufserfahrung oder Schulabschlüsse“, so Gasser. Eine „stärkere Trennschärfe“ werde anvisiert. Das Wie sei aber noch offen, heißt es im Ressort Walcher.