Denn: Das neue Gemeindewahlgesetz steht am heutigen Mittwoch im Regionalrat kurz vor dem Scheitern. Am späten Nachmittag hatten die Abgeordneten – wegen der Obstruktionspolitik eines Teiles der Opposition – noch nicht einmal die Artikeldebatte begonnen. Am Abend musste die Regionalratssitzung sogar abgebrochen werden, da die Abänderungsanträge mit mehr als 1000 Seiten nicht fristgerecht übersetzt werden konnten. Damit scheint die Frist für ein neues Wahlgesetz bei den Gemeinderatswahlen im Mai abgelaufen. Von Beginn an zum Scheitern verurteilt Das Tauziehen um das Gemeindewahlgesetz war vom Start weg ein Wettlauf gegen die Zeit. Schrittweise schraubte die Mehrheit ihre Ziele zurück: Teils, weil die Opposition gegen die ursprünglich angepeilte Verkleinerung der Gemeinderäte Sturm lief, teils, weil man sich auch in der Mehrheit nicht ganz einig über das Ziel der Wahlgesetz-Reform war. Zumindest in einem Punkt war sich die Mehrheit jedoch einig: In Gemeinden unter 15.000 Einwohnern sollte die Mandatsbeschränkung für Gemeindereferenten aufgehoben werden. Zudem sollte in Südtirol in allen Gemeinden die Stichwahl eingeführt werden, wenn kein Bürgermeisterkandidat im ersten Wahlgang 50 Prozent der Stimmen auf sich vereinen kann.Aber: Die Opposition lief Sturm gegen diesen Mehrheits-Vorschlag und brachte eine Reihe von Abänderungsanträgen und über 1000 Seiten Tagesordnungspunkte ein. Damit scheint ein Kompromiss unmöglich, denn allein die Übersetzung dieser Dokumente nimmt einen beachtlichen Zeitraum in Anspruch. Einen offiziellen Termin für die Gemeinderatswahlen gibt es noch nicht. Wahrscheinlich wird jedoch am 16. Mai gewählt.stol/bv