Mittwoch, 3. April 2019
Keine verkürzten Verfahren mehr bei Schwerverbrechen
Am Dienstag hat der Senat in Rom einen Gesetzesentwurf genehmigt, der es künftig unmöglich macht, bei Verbrechen, für die eine lebenslange Freiheitsstrafe vorgesehen ist, ein verkürztes Verfahren zu beantragen.
Bei Frauenmord kann künftig kein verkürztes Verfahren mehr beantragt werden - und folglich auch kein Strafnachlass. - Foto: © shutterstock