Das Gesetz sieht vor, dass ehemalige Abgeordnete des Landtages und des römischen bzw. europäischen Parlamentes, die eine Leibrente beziehen, keinen Beraterauftrag vom Land bekommen und für fünf Jahre nach Auslaufen des Mandats keinen bezahlten Verwaltungs- oder Aufsichtsratsposten im Auftrag des Landes übernehmen dürfen. Die erste Gesetzgebungskommission hatte diesem Entwurf im März bereits mit sieben Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen zugestimmt.Die SVP verschärfte mit einem Abänderungsantrag die Bestimmungen gegen die Ämterhäufung. Ein und dieselbe Person darf künftig höchstens in drei öffentlichen Verwaltungs- oder Aufsichtsräten vertreten sein.Bei der abschließenden Abstimmung wurde das Gesetz mit 28 Ja-Stimmen, zwei Nein und einer Enthaltung genehmigt. Das Gesetz gegen die "Häufung von politischen Einkünften" kann somit in Kraft treten."Beachtlicher Beitrag zur Moralisierung des öffentlichen Lebens"„Das aus nur zwei Artikeln bestehende Landesgesetz hat beachtliche Folgen“, betont Riccardo dello Sbarba.„In Verwaltungsräten von Gesellschaften mit Landes- oder Gemeindebeteiligungen erhalten nicht nur Gemeindeverwalter und Landespolitiker keine Vergütung mehr, sondern auch frühere Politiker in Land, Region und Parlamenten sind nicht mehr zum Bezug von Vergütungen berechtigt“, erklärt der Landtagsabgeordnete.Ehemalige Landtags- und Regionalratsabgeordnete bzw. frühere Parlamentarier in Rom oder Brüssel, die als Verwalter in öffentlichen Körperschaften tätig werden, erhalten fortan für die Aufträge keine Entschädigung mehr; auch dürfen sie künftig keine bezahlten Berateraufträge mehr annehmen.„Die Annahme dieses Gesetzesvorschlages bedeutet ein Ende der Zusatzvergütungen für gut ausgestattete Polit-Pensionäre und leistet einen beachtlichen Beitrag zur Moralisierung des öffentlichen Lebens“, freut sich Dello Sbarba.