Als der Gesetzesentwurf vor 2 Wochen einstimmig von der Gesetzgebungskommission des Landtags gutgeheißen wurde, schien er kein Problem zu sein. Das hat sich inzwischen geändert, der Widerstand gegen die verpflichtende Lebensmittelkennzeichnung ist groß. <BR /><BR />Als die SVP-Fraktion gestern um 11 Uhr zusammenkam, um eine Entscheidung zu treffen, schien noch alles möglich – auch eine Vertagung des Themas im Landtag.<BR /><BR />Um 13 Uhr war diese vom Tisch. „Vereinbart ist, das Gesetz diese Woche im Landtag zu behandeln. Alle in der Fraktion sehen Handlungsbedarf. Klarheit am Teller ist ein wichtiges Anliegen. Ein Aufschub bringt nichts“, sagt Fraktionschefin Magdalena Amhof. Ein solcher Aufschub bringe schlussendlich nur Streit, den die Partei im Vorfeld der Landtagswahl vermeiden wolle, schließlich habe man sich einigermaßen zusammengerauft. Zudem: Manfred Vallazza – mit Brigitte Foppa der Ersteinbringer – habe den Entwurf schon im November 2022 allen Mitgliedern der SVP-Fraktion zugestellt – wer reagieren wollte, hatte dafür Zeit.<h3> Am Donnerstag im Landtag</h3>Inhaltlich war aber gestern zu Mittag noch nicht alles entschieden. Die Wirtschaft will, dass die Herkunftsangabe von Eiern, Milchprodukten und Fleisch freiwillig erfolgen soll. Da aber spielt Vallazza nicht mit: „Wenn alles nur freiwillig wird, können wir das Gesetz streichen.“ Bei dieser Position blieben er und Sepp Noggler bei einer Aussprache mit Gert Lanz und Helmuth Tauber, in der sie – so der Auftrag der Fraktion – eine Lösung finden sollten.<BR /><BR />Diese hat man gefunden. „Sie wird jetzt zu Papier gebracht und am Mittwoch der Fraktion präsentiert“, so Tauber. Entschieden wird in letzter Minute. Am Donnerstag wird das Gesetz im Landtag behandelt.<BR /><BR /> Wie aber schaut die Lösung aus? „Die Kennzeichnung von Fleisch, Milchprodukten und Eiern bleibt <b>verpflichtend</b>“, so Vallazza. Anzugeben ist das Herkunftsland. Ist das Produkt lokal, ist „Südtirol“ zu schreiben. Italien reicht nicht. Anzuführen ist die Herkunft auf der Speisekarte, als Anhang an deren Ende oder auf einer Tafel. Dies gilt für die ganze Gastronomie – von Mensa und Restaurant bis Buschenschank. <h3> Strafen von 300 bis 600 Euro</h3>Daneben soll es aber auch einen <b>freiwilligen Teil</b> geben, der auch andere Lebensmittel wie Obst, Gemüse oder Polenta. Hier kann die Angabe genauer ausfallen, etwa mit dem Hof, der das Gemüse liefert – aber nach einheitlichen Kriterien, welche die Landesregierung mit Durchführungsverordnung festlegt. <BR /><BR />Jedes Gesetz hat eine Übergangsfrist. Geeinigt hätte man sich auf 4 Monate, sodass das Gesetz Mitte Juni in Kraft treten würde. Die Sanktionen liegen bei 300 Euro, im Wiederholungsfall bei 600 Euro.<BR /><BR /><BR />