Gegen unpünktliche Fahrzeugbesitzer werden Strafgebühren und Zinsen verhängt – das geht bis zur Zwangseintreibung. <BR /><BR />Die Kfz-Steuer gilt dann als rechtzeitig entrichtet, wenn diese innerhalb der Zahlungsfrist eingezahlt wird: So war beispielsweise die Kfz-Steuer für den Steuerzeitraum von September 2024 bis August 2025 innerhalb 30. September 2024 zu bezahlen, teilen die Einzugsdienste mit. Auch wenn die Frist verstrichen ist, könne der Steuerpflichtige noch immer die Kfz-Steuer bezahlen: Bei der „freiwilligen Berichtigung“ kommen dann aber noch Steuern und Zinsen dazu. <BR /><BR />Laut den Einzugsdiensten wurden 2024 nach Ablauf der Zahlungsfrist noch weitere 13,3 Millionen Euro innerhalb 31. Dezember an Steuern überwiesen – zuzüglich Strafgebühren und Zinsen. So scheinen am Ende des Jahres 2024 insgesamt 76,86 Millionen Euro an Kfz-Steuern als „bezahlt“ auf – das sind immerhin 91 Prozent der gesamten Kfz-Steuern in Südtirol. Seit Jahresbeginn 2025 wurden dann noch weitere 715.000 Euro eingehoben – damit sind derzeit noch 6,8 Millionen Euro an Kfz-Steuern vom vergangenen Jahr ausständig. Bei der Umweltklasse Euro 4 sind am meisten Steuern ausständig, gefolgt von der Klasse Euro 5 (siehe Grafik) und der Klasse Euro 3.<h3> Fahrzeugbesitzer werden benachrichtigt</h3>Mit 91 Prozent an bezahlten Kfz-Steuern im vergangenen Jahr liegt Südtirol im gesamtstaatlichen Vergleich im Spitzenfeld, teilen die Südtiroler Einzugsdienste mit. Dabei spielt nicht nur die Zahlungsmoral eine Rolle. In Südtirol werden nämlich jene Fahrzeugbesitzer, bei denen die Kfz-Steuer alle 12 Monate fällig ist, benachrichtigt: mit einem Schreiben in Papierform oder mittels Pec-Mail. Solche Mitteilungen versenden nicht alle Regionen. <BR /><BR />Seit kurzem sind einige Neuerungen bei der Kfz-Steuer in Kraft. Für Elektro-Gebrauchtfahrzeuge gilt nun eine 5-jährige Steuerbefreiung. Gemeint sind damit gebrauchte Elektrofahrzeuge, die aus dem Ausland importiert und in Italien dann als Gebrauchtfahrzeuge zugelassen werden. Die 5-jährige Befreiung gilt allerdings ab der Erstzulassung: Wenn ein Pkw beispielsweise in Deutschland 2022 erstzugelassen wurde und 2025 nach Südtirol importiert wird, so gilt somit noch ein Steuerbefreiungszeitraum von 2 Jahren bis 2027.