Ein entsprechendes Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention ist am Dienstag am UN-Sitz in Genf von 18 Staaten unterzeichnet worden. Die Vereinbarung tritt in Kraft, sobald sie von mindestens zehn Staaten ratifiziert wurde.Die UN-Kinderkonvention garantiert Minderjährigen unter anderem das Recht auf Schutz vor Misshandlung, vor sexuellem Missbrauch und auch davor, als Soldat in den Kampf geschickt zu werden.Sie ist zwar von mehr als 190 Staaten ratifiziert worden, doch einklagen können Kinder ihre Rechte bei den UN bislang nicht. Künftig soll dies nun möglich werden.Wenn Kinder vor den Gerichten ihrer eigenen Länder kein Gehör finden oder es dort gar keine funktionierende Justiz gibt, sollen sie – auch mit Unterstützung von Hilfsorganisationen – die Vereinten Nationen einschalten können.UN-Experten sollen die Beschwerden prüfen und sich notfalls bei den jeweiligen Regierungen für die Kinder einsetzen.dpa