Die Südtiroler Landesregierung hat auf Vorschlag von Familienlandesrätin Rosmarie Pamer mehrere Änderungen bei den Landesleistungen für Familien beschlossen. <BR /><BR />Ziel der Maßnahmen sei es, die finanzielle Unterstützung gerechter zu gestalten und die Kaufkraft von Familien zu stärken. „Wir setzen ein klares Signal: Familien in Südtirol sollen spürbar gestärkt werden. Unser Ziel ist es, die Kaufkraft zu sichern und die Unterstützung gerechter zu gestalten“, sagte Pamer im Anschluss an die Regierungssitzung.<BR /><BR />Die Anpassungen betreffen vor allem das Landeskindergeld. Vorgesehen sind die Anhebung des ISEE-Schwellenwertes, höhere Monatsbeiträge sowie die Einführung einer zusätzlichen ISEE-Wertklasse. Auch beim Landesfamiliengeld wurden Änderungen beschlossen. <h3> Der historische Wohnsitz</h3>So gilt künftig der historische Wohnsitz von 15 Jahren auch dann als erfüllt, wenn Familien nach Südtirol zurückkehren, ohne den Nachweis erbringen zu müssen, seit mindestens einem Jahr wieder im Land zu wohnen.<h3> Die Neuerungen</h3>Eine weitere Neuerung betrifft Zuschüsse für Kinder mit Behinderungen, die in Wohneinrichtungen untergebracht sind: Bereits ausbezahlte Beträge werden künftig nicht mehr zurückgefordert. Damit sollen Eltern entlastet und mehr Planungssicherheit in Betreuungssituationen geschaffen werden.<BR /><BR />Bei Adoptionen aus dem Ausland werden die Landesleistungen künftig ab der Genehmigung der Einreise ausbezahlt, nicht mehr erst ab dem Gerichtsurteil – eine Änderung, die auch von den zuständigen Gerichtsstellen angeregt wurde.<h3> Ab 1. Jänner in Kraft</h3>Zudem wird das Landesfamiliengeld+ künftig bereits dann gewährt, wenn beide Elternteile mindestens einen Monat Elternzeit in Anspruch nehmen. Bisher war eine Mindestdauer von zwei Monaten Voraussetzung. „Diese Änderung soll zur Förderung einer aktiven Vaterschaft und gemeinsamer Elternverantwortung beitragen“, so Pamer.<BR /><BR />Die heute von der Landesregierung genehmigten Änderungen treten mit 1. Jänner 2026 in Kraft. Weitere Informationen zu den Familienleistungen des Landes sind über das Familienportal Südtirol abrufbar.