Warum die SVP-Senatorin Julia Unterberger eine Welle von Rekursen gegen die derzeitige Aufteilung der Familienzuschüsse befürchtet. <BR /><BR /><BR /><BR />Im politischen Rom formiert sich Widerstand gegen den „assegno unico“. Nicht gegen die Zusammenlegung der staatlichen Beiträge an sich, sondern gegen die Bestimmung, wonach der Beitrag bei getrennten Paaren auf beide Elternteile aufgeteilt werden soll. „Da muss nachgebessert werden“, betont SVP-Senatorin Julia Unterberger. Sie befürchtet sogar eine Welle an Männer-Rekursen gegen bereits bestehende gerichtliche Trennungsurteile.<BR /><BR />Gestern hat sich die SVP-Senatorin Julia Unterberger deswegen mit Senatorinnen aus anderen Parteien getroffen, um diesbezüglich Druck auf die Regierung und Ministerin Elena Bonetti auszuüben. <BR /><BR />Unterberger hatte diesbezüglich bereits bei der Behandlung des Gesetzes im Senat einen entsprechenden Abänderungsantrag eingebracht. Dieser wurde dann in eine Tagesordnung umgewandelt – und angenommen. „Doch im Umsetzungsdekret vom Dezember vergangenen Jahres wurde dem nicht entsprochen, die Regelung der Aufteilung des Familiengeldes zu gleichen Teilen ist unverändert geblieben“, ärgert sich Senatorin Unterberger. <h3> Unterbringung soll zählen</h3>Diese Regelung gehe gut, wenn die Kinder tatsächlich zu gleichen Teilen bei beiden Elternteilen leben. „Wenn die Kinder aber überwiegend bei einem Elternteil leben, dann muss dieser Elternteil auch das Familiengeld bekommen“, findet sie. Ausschlaggebend dürfte nicht das gemeinsame Sorgerecht sein, sondern die Unterbringung und damit die tatsächlichen Ausgaben für die Kinder. <BR /><BR />„Man muss sich das vorstellen, da gibt es jede Menge getrennter Väter, die noch nicht einmal den Unterhalt für die Kinder zahlen. Man muss sich nur vergegenwärtigen, in wie vielen Fällen die Unterhaltsvorschussstelle einspringen muss. Und auch diese Väter bekommen jetzt die Hälfte des Familiengeldes“, wundert sich Unterberger.<BR /><BR /><embed id="dtext86-53241508_quote" /><BR /><BR /> Das Argument der Ministerin, bei der Unterberger diesbezüglich immer wieder interveniert, dass den Parteien eine anderweitige Einigung offen stehe, kann sie nicht nachvollziehen. „Natürlich gibt es unproblematische Trennungen und Scheidungen, in diesen Fällen wird man sich auch über die Zuteilung des Familiengeldes einigen können. Doch die Realität ist in den meisten Fällen eine andere. Und da nützt diese Möglichkeit den Frauen gar nichts“, so Unterberger, die als ausgewiesene Scheidungsanwältin weiß, wovon sie redet. <BR /><BR />Es sei, so Unterberger, zudem zu befürchten, dass – zumeist – Väter die Aufteilung des Familiengeldes nun auch in den Fällen einfordern könnten, in denen das Gericht bereits die Zuweisung von Beiträgen der öffentlichen Hand ausschließlich an die Mutter verfügt hat. Schließlich sehe das Gesetz nun die Hälfte/Hälfte-Regelung vor. <BR /><BR />„Es bleibt abzuwarten, wie die Richter das in Zukunft handhaben werden. Das ist die große Unbekannte“, sagt Unterberger, die es aber nicht darauf ankommen lassen will. „Ich trete entschieden für eine Nachbesserung ein“, betont sie. Zumal auch die Regelung, wonach das Familiengeld überhaupt nur dann in voller Höhe ausbezahlt wird, wenn die ISEE beider Partner vorliegt, für Probleme bei getrennten Paaren sorgt. „Wir werden als Frauen im Senat weiter Druck ausüben, um Änderungen dieser unsinnigen Regelungen zu erwirken“ verspricht Senatorin Julia Unterberger.<BR /><BR /><BR />