Syrien verstoße gegen die Kinderrechtskonvention, die das Land 2003 unterzeichnet habe, sagte Anwalt Emmanuel Ludot am Mittwoch.Ob die französische Justiz Ermittlungen einleite, werde nun geprüft. Die Klage sei am Montag bei der Staatsanwaltschaft in Paris eingereicht worden.Grundlage für die Klage ist das sogenannte Weltrechtsprinzip, wonach schwere Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit überall auf der Welt bestraft werden können – ungeachtet der Nationalität der Beteiligten und des Tatorts.Vorwurf: Kinder als Schutzschilde verwendetKonkret wirft der Kinderschutzbund („Association marocaine pour la protection de l'enfance et l'eveil de la conscience de la famille“) den Truppen Assads vor, im März Dutzende Kinder in einem Dorf im Nordwesten des Landes als menschliche Schutzschilde missbraucht zu haben.In seiner Klage zitiert der Verband die UN-Sondergesandte für Kinder, Radhika Coomaraswamy, die im Juni in einem Bericht geschrieben hatte: „Selten habe ich so eine Brutalität gegen Kinder gesehen, wie in Syrien, wo Mädchen und Jungen festgenommen, gefoltert, hingerichtet und als menschliche Schutzschilde missbraucht werden.“ apa/dpa