Wie diese stattfinden, definiert Artikel 37 der griechischen Verfassung.Nachdem der Präsident der Republik festgestellt hat, dass keine Partei die absolute Mehrheit von 151 der 300 Abgeordneten im Parlament hat, beauftragt er den Chef der stärksten Partei zu sondieren, ob er eine Koalitionsregierung bilden kann. Dieses Mandat gilt für drei Tage. Scheitern diese Sondierungen, erhält der Chef der zweitstärksten Partei ein dreitägiges Sondierungsmandat. Sollte auch dieser Versuch scheitern, bekommt die drittstärkste Partei das Mandat ebenfalls für drei Tage.Bleiben alle diese Sondierungen ohne Ergebnis, ruft der Präsident der Republik zu einer letzten Sondierungsrunde alle Parteivorsitzenden zusammen. Dabei prüft er die Möglichkeiten für die Bildung einer Koalitionsregierung. Sollte auch dies scheitern, dann wird das eben erst gewählte Parlament aufgelöst und es werden Neuwahlen binnen 30 Tagen angesetzt. Das Land wird so lange von einer Übergangsregierung geführt. In den meisten Fällen wird diese Übergangsregierung vom Präsidenten eines der höchsten griechischen Gerichtshöfe geführt. apa/dpa