Das ehrgeizige Ziel: Im Juli, spätestens aber im September, soll eine entsprechende Anpassung im Landtag behandelt werden.<BR /><BR />Die Mühlen der Bürokratie mahlen bekanntlich langsam: Zwar hat das EU-Parlament Anfang Mai den Schutzstatus des Wolfs in der EU von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft, doch die entsprechende Abänderung der Habitatrichtlinie ist noch nicht rechtswirksam. Anfang Juni musste diese formell vom EU-Rat angenommen werden. „Die Richtlinie wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten“, erklärt SVP-Senator Meinhard Durnwalder. Derzeit warte man auf die Veröffentlichung im Amtsblatt. <BR /><BR />Im Hintergrund werden jedoch bereits die Fäden gezogen. Der gelockerte Schutzstatus kann, muss aber nicht von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. „Wir treffen bereits Vorbereitungen, sowohl auf gesamtstaatlicher als auch auf Landesebene“, bestätigt Durnwalder. Man wolle so schnell wie möglich die rechtlichen Voraussetzungen für mehr Spielraum beim Wolfs-Management schaffen. <BR /><BR />Es gibt bereits zwei Landesgesetze, die 2018 und 2023 verabschiedet wurden. Doch Tierschutzorganisationen legten immer wieder Rekurse gegen Abschussdekrete ein und hatten damit Erfolg. Das soll sich jetzt ändern. <h3> Keine Verpflichtung zu Herdenschutzmaßnahmen mehr</h3>Laut Durnwalder soll eine neue Bestimmung oder eine Abänderung des Jagdgesetzes eine geregelte Entnahme ermöglichen. „Wölfe haben dann den gleichen Status wie etwa Murmeltier, Gams oder Steinbock“, erklärt Durnwalder. Durch die Herabstufung des Schutzstatus entfalle auch die Verpflichtung zu Herdenschutzmaßnahmen.<BR /><BR />„Es wäre unser Wunsch, diese gesetzliche Maßnahme auf Landesebene bereits Ende Juli in den Landtag zu bringen“, sagt Durnwalder. Auch wenn er weiß: „Dieser Zeitplan ist sportlich. Im August gibt es in der Regel keine Landtagssitzung und im September ist der Almsommer schon um. Es ist jedenfalls Dringlichkeit geboten.“