Landeshauptmann Kompatscher spricht sich hingegen klar „gegen eine Aufweichung der Zweisprachigkeit“ aus.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1218450_image" /></div> <BR />„Dass Leute einen Betrug begehen, um arbeiten zu dürfen, wie in Südtirol, ist europaweit einzigartig – und muss uns zu denken geben“, meint <b>Marco Galateo</b>. „Es ist an der Zeit, die Norm über die Zweisprachigkeitspflicht noch einmal zu überprüfen – ob diese denn noch ein ideales Instrument für alle Kategorien ist.“ Ein Hausarzt habe drei Jahre Zeit, um den Zweisprachigkeitsnachweis zu erbringen, ein Krankenhausarzt fünf Jahre. Ärzte von außerhalb der Provinz, die sich in Südtirol für eine Stelle in einem öffentlichen Krankenhaus interessieren, haben Bedenken, dass sie es nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit schaffen, die Zweisprachigkeitsprüfung abzulegen, berichtet Galateo. Die Zweisprachigkeitsnorm sei früher sehr wohl ein geeignetes Instrument gewesen – nun sollte diese aber geändert werden. Dass dies nicht im Regierungsprogramm enthalten ist, ist für Galateo kein Argument: „Auch die Hundesteuer steht nicht im Regierungsprogramm.“<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1218453_image" /></div> <BR /><BR />Für Landesrat <b>Christian Bianchi</b> besteht ebenfalls Handlungsbedarf. „Für viele befristet Beschäftigte in der Sanität ist es nicht leicht, die Zweisprachigkeitsprüfung zu bestehen. Bei vielen besteht das Risiko, dass sie nach der Frist nicht bestätigt werden können – auch wenn es gute Ärzte sind.“ <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1218456_image" /></div> <BR /><BR /><BR />Hunderte Sanitätsangestellte arbeiten derzeit ohne Zweisprachigkeitsnachweis. Landeshauptmann <b>Arno Kompatscher</b> betont, dass es für eine unbefristete Anstellung immer den Zweisprachigkeitsnachweis brauchen werde. Daran werde nicht gerüttelt. Ausnahmen würden bisher nur bei befristeten Anstellungen gewährt – maximal für 24 Monate. Eine befristete Anstellung über einen längeren Zeitraum sei aus Arbeitsschutzgründen – Vermeidung des Prekariats – rechtlich aber nicht möglich. Kompatscher kündigt aber auch an, dass die Regeln für die befristete Anstellung künftig vereinheitlicht werden sollen – für mehr Rechtssicherheit und Klarheit. Derzeit würden im Landesdienst unterschiedliche Detailregelungen gelten. Gleichzeitig gelte es, noch größere Anstrengungen zu unternehmen, um Kandidaten und bereits Mitarbeitende in ihrer Zwei- und Dreisprachigkeit bestmöglich zu fördern, so Kompatscher.