Diese Neuerung ist Teil des Gesetzes zur Wohnbauförderung, das von der Mehrheit der Landtagsabgeordneten abgesegnet wurde. Die Agentur des Landes wird prüfen, ob in den Wohnungen, die mit Steuergeldern gefördert wurden, auch jene Personen darin leben, denen die Wohnung zugewiesen wurde. Wohngeld mit der Mietbeihilfe zusammengelegtZudem wird das Wohngeld mit der Mietbeihilfe zusammengelegt. Für die Auszahlung sind die Sozialsprengel zuständig. Bei Wohngeld und Mietbeihilfe werde es eine Übergangszeit bis zum Auslaufen der bestehenden Verträge geben, betonte Landesrat Tommasini. Drastische Einschnitte werde es nicht geben, es sei aber absehbar, dass es für höhere Einkommen keine Beiträge mehr geben werde, während es für niedrigere Einkommen mehr werden könne - auch, weil für die Berechnung die einheitliche Einkommens- und Vermögensbewertung EEVE herangezogen werde.Bei Ablehnung einer Sozialwohnung: Acht-Jahre-BannDie Reduzierung des derzeitigen Wohngeldes von 6.000 auf maximal 5.400 Euro wurde nicht genehmigt. Höchstbetrag des Wohngeldes bleibt damit wie bisher 6000 Euro.Neu ist auch, dass Antragsteller für eine Sozialwohnung acht Jahre lang von der Sozialwohnungsrangliste verbannt werden, wenn sie eine zugewiesene Wohnung ablehnen.Eine zusätzliche Wohnbauförderung erhalten Personen mit Behinderung ebenso wie jene Personen, die Minderjährige während eines Krankenhausaufenthalts betreuen müssen. Und: Bürger aus angrenzenden Gemeinden können um die Zuweisung einer Fläche für den geförderten Wohnbau ansuchen.