Ob Italiens Regierung zu einem Notenwechsel mit Österreich in Sachen Autonomiereform verpflichtet ist, darüber gehen die Meinungen auseinander: Alessandro Urzí, Vorsitzender der Sechserkommission, spricht nur von einer „ausgezeichneten Praxis“ – als Ausdruck des optimalen Verhältnisses zwischen den beiden Ländern, mehr sei das aber nicht. <BR /><BR />EU-Rechtsexperte <b>Prof. Walter Obwexer</b> und SVP-Senator <b>Meinhard Durnwalder</b> gehen hingegen von einer völkerrechtlichen Verpflichtung Italiens aus.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1287732_image" /></div> <BR /> <a href="https://www.stol.it/artikel/politik/autonomiereform-auf-der-zielgeraden" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Wie berichtet, </a>soll vor dem letzten Votum für die Autonomiereform im Senat noch der Notenwechsel zwischen Rom und Wien erfolgen. Dazu ist ein Brief von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni an Bundeskanzler Christian Stocker derzeit in Vorbereitung. <BR /><BR />Prof. Obwexer teilt mit, dass „Italien völkerrechtlich verpflichtet ist, die Autonomiereform an Österreich zu übermitteln und dessen Zustimmung einzuholen“ – und zwar so wie bisher vor der endgültigen Beschlussfassung im Parlament. <BR /><BR />Italien habe seit 2014 alle mit den Vertretern der sprachlichen Minderheiten in Südtirol akkordierten Änderungen des Autonomiestatuts mit einem eigenen Schreiben an Österreich übermittelt. „Österreich hat alle Briefe des jeweils amtierenden Ministerpräsidenten mit einem Schreiben des jeweils amtierenden Bundeskanzlers beantwortet und dabei auf die besondere Bedeutung der ‚einvernehmlichen bilateralen Vorgangsweise’ bei Änderungen und Weiterentwicklungen der Autonomie betont. Daraus resultiert eine völkerrechtliche Praxis beider Staaten“, schreibt Prof. Obwexer. „Österreich darf darauf vertrauen, dass diese Vorgangsweise weiterhin eingehalten wird.“ <BR /><BR />Von einer völkerrechtlichen Verpflichtung für die italienische Regierung zum Notenwechsel geht auch Senator Durnwalder aus. Bei dieser Autonomiereform seien zwei Paketmaßnahmen betroffen – die Senkung der erforderlichen Ansässigkeitsdauer bei Wahlen und die Neuregelung bei der Bildung der Gemeindeausschüsse.<BR /><BR /><b>Alessandro Urzí</b> weist darauf hin, dass die Autonomiereform bereits grünes Licht von Landtag, Regionalrat und Parlament erhalten habe. Es gebe keine gesetzliche Pflicht und technisch sei es nicht vorgesehen, Österreich einzubinden, das sei jedoch eine gängige Gepflogenheit, die eingehalten werde.