von Elmar Pichler Rolle<BR /><BR />Laut Kommission hat Italien die EU-Richtlinien nur unvollständig übernommen, wodurch der freie Wettbewerb bei der Vergabe von Konzessionen nicht gewährleistet sei. Die EU-Kommission verweist insbesondere auf die Bereiche Wasser- und Energiewirtschaft, Transporte und Verkehr sowie Postdienste.<BR /><BR />Als nicht dem europäischen Recht entsprechend bezeichnet die EU-Kommission Passagen des staatlichen Vergabekodex' vom Dezember 2024.<h3> Bestimmungen gegen EU-Recht</h3>Laut italienischem Recht wird bei Projektfinanzierungen dem Projektbetreiber ein Vorzugstitel zuerkannt, und zwar in der Form, dass der Betreiber mit dem besseren Angebot eines Mitbewerbers gleichziehen kann und den Zuschlag erhält. Zudem kann die Behörde bei Ausschreibungen verfügen, dass Bewerbern der Einblick in die Angebote von Mitbewerbern verweigert wird, um „Betriebsgeheimnisse technischer oder wirtschaftlicher Natur zu schützen“. Beide Bestimmungen verstoßen gegen EU-Recht.<BR /><BR />Experten sind der Meinung, dass das Mahnschreiben eine klare Ansage an Verkehrsminister Matteo Salvini ist. Dieser hatte in den letzten Wochen durchblicken lassen, die Autobahn A 4 (Mailand – Venedig) ohne Ausschreibung vergeben zu wollen.<BR /><BR />Zitiert wird aber auch die Konzession für die Brennerautobahn, wo dem Projektbetreiber, der Brennerautobahn AG, ein Vorzugstitel eingeräumt wird. Trifft das tatsächlich zu, wird der Casus Brennerautobahn noch komplexer, denn die EU-Kommission schließt in ihre Überlegungen die Inhouse-Vergabe mit ein. Ein solches Verfahren könne nur in Ausnahmefällen angewendet werden. Sollte die EU im Dezember vor dem Europäischen Gerichtshof ein Verfahren gegen Italien einleiten, ist Feuer am Dach. Mitbewerber hätten dann beste Karten, die Ausschreibung der Konzession der Brennerautobahn gerichtlich zu kippen.