Die EU-Kommission hat Italien am vergangenen Freitag diesbezüglich ein Vorerhebungsschreiben zugestellt. „Das ist die erste Stufe eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens mittels dem Informationen angefordert werden. Für uns ist das alles andere als gut“, sagt EU-Parlamentarier Herbert Dorfmann.Die EU-Kommission interessiert sich vor allem für den Artikel 5 des Dekrets. Dieser sieht vor, dass Konzessionsinhaber von Autobahnen dem Staat Vorschläge zur Anpassung des Konzessionsvertrages machen bzw. dass verschiedene Konzessionen auch zusammengelegt werden können – basierend auf neuen Finanzierungsplänen.Die EU-Kommission wittert die Gefahr, dass es mittels dieser Norm zu tiefgreifenden Veränderungen an alten Verträgen speziell im Bereich der durchzuführenden Arbeiten bzw. bei den Gebühren kommen könnte. Zudem, so die EU-Kommission, ermögliche dieser Artikel, „bedeutende Verlängerungen von bestehenden Konzessionen“.Insofern verlangt die EU nun von Italien Informationen, welche Auswirkungen das Inkrafttreten dieses Artikels haben werde bzw. inwieweit Konzessionsverträge abgeändert werden können. Und zudem will die EU-Kommission explizit wissen, bei welchen Autobahnkonzessionen die italienische Regierung gedenke, diese Norm anzuwenden. D/lu_________________________Die Reaktionen auf den Vorstoß der EU lesen Sie in der Dienstagausgabe der "Dolomiten"