Während die Maskenpflicht in fast allen Bereichen wegfällt, bleibt sie in den Krankenhäusern und den anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens, der sozialen Pflege und der Sozialfürsorge weiterhin aufrecht – auch in Südtirol. <h3> Maskenpflicht für Patienten, das Personal und die Besucher</h3>Die Maskenpflicht gilt für das Personal dieser Einrichtungen, für die Patienten und Gäste sowie für die Besucher. Landeshauptmann Arno Kompatscher hat in seiner unterzeichneten Dringlichkeitsmaßnahme die Vorgaben der Verordnung des Gesundheitsministers vom 29. Dezember 2022 übernommen und auch für Südtirol die Maskenpflicht in Gesundheits-, Sozialpflege- und Sozialfürsorgeeinrichtungen vorerst bis zum 30. April 2023 verlängert. <h3> Maskenpflicht bis 30. April 2023 verlängert</h3>Die Maskenpflicht gilt somit neben dem Gesundheitswesen weiterhin auch für die Aufnahmeeinrichtungen, für die Seniorenwohnheime, die betreuten Pflegeheime (RSA), die Hospize, die Rehabilitationseinrichtungen, die Wohneinrichtungen für ältere Menschen einschließlich der Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen. <h3> Die Ausnahmen</h3>Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren sowie Personen mit Krankheiten oder Behinderungen, die mit dem Tragen einer Maske unvereinbar sind. Auch Menschen, die mit jemandem mit einer solchen Beeinträchtigung kommunizieren müssen und dabei die Atemschutzmaske nicht tragen können, sind von der Pflicht befreit.<h3> Kein Impfnachweis mehr nötig</h3><BR />Nicht länger gilt die Vorschrift, dass für den Besuch in einem Seniorenwohnheim oder einem Pflegeheim drei Corona-Impfungen beziehungsweise 2 Impfdosen und negativer Covid-19-Test nachzuweisen sind. Diese Regelung ist zum Jahresende verfallen und wurde nicht verlängert.<BR /><BR /><b> <a href="https://www.stol.it/artikel/politik/das-jahr-beginnt-corona-regeln-fallen-weg-das-ist-neu" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Die weiteren Neuerungen ab dem 1. Jänner finden Sie hier. </a></b>