Das Gesetz passt Bestimmungen an Vorgaben der EU und des Staates an und regelt die Zuständigkeit der Gemeinden und des Landes für die Kontrollen. Die Gemeinden müssen nun innerhalb von zwei Jahren einen Plan für die akustische Klassifizierung vornehmen. Grundsätzlich darf der Lärmunterschied zwischen verschiedenen Zonen (Wohnbau, Gewerbe usw.) nicht mehr als fünf Dezibel betragen.Bei Grenzgebieten ist auch eine Stellungnahme der Nachbargemeinde vorgesehen. Straßen-, Zug- oder Fluglärm fallen nicht unter dieses Gesetz, sondern unter staatliche und EU-Normen. Feuerwerk und Knallkörper sind nicht mehr grundsätzlich verboten, die Regelung fällt in die Zuständigkeit der Gemeinde. Der Gesetzentwurf sieht auch Ausnahmen, etwa für Müllabfuhr, Ladetätigkeiten, Baustellen oder Livemusik, vor; der II. Gesetzgebungsausschuss des Landtags hat zur Liste auch Böller- und Salutschüsse hinzugefügt. Eine Bestimmung für Musiker und Musikstudenten wurde aus dem Entwurf gestrichen. Der Gesetzentwurf wurde schließlich mit 18 Ja-Stimmen und 15 Enthaltungen vom Landtag genehmigt.Antrag gegen Flugplatz abgelehntDie Südtiroler Freiheit wollte die Landesregierung über den Gesetzentwurf verpflichten, keine Steuergelder mehr für den Bozner Flugbetrieb auszugeben. Der Flughafen sei eine Lärmquelle, das sei der Hauptgrund für den breiten Widerstand der Bevölkerung gegen diese Einrichtung, erklärte Eva Klotz. Es gebe inzwischen schnelle Zugverbindungen nach Rom. Wenn die Arbeiten an der Linie abgeschlossen seien, werde man Rom in vier Stunden erreichen können. Bei der Abstimmung über den Vorschlag der Südtiroler Freiheit stimmten zehn Abgeordnete dafür, 16 dagegen; zwei Abgeordnete enthielten sich der Stimme.