Land: Führungskräfte müssen künftig Nebentätigkeiten und Beteiligungen melden
Landesbeamte und -manager in Führungspositionen in Landesgesellschaften müssen in Zukunft ihren Arbeitgeber vor Dienstantritt darüber informieren, welche Beteiligungen sie halten und welche Nebentätigkeiten sie ausüben. Dies hat die Landesregierung am Dienstag beschlossen.