„Der Staat will, dass Nicht-EU-Bürger nach zwei Jahren nachweisen, dass sie Italienisch sprechen. Sonst kann die Quästur die Aufenthaltsgenehmigung entziehen“, erklärte Landeshauptmann Luis Durnwalder am Montag auf der Pressekonferenz der Landesregierung. Im Gesetzentwurf des Landes müsse jetzt der Zusatz hinzugefügt werden, dass ein Zuwanderer nach zwei Jahren eine der beiden Landessprachen sprechen müsse.Bei der Familienzusammenführung soll ein Nicht-EU-Bürger, der schon in Italien wohnt, nachweisen müssen, dass seine Wohnung durch den Zuzug weiterer Personen nicht überfüllt wird und dass das Einkommen der Familie durch den Familienzuwachs aus dem Herkunftsland nicht unter das Lebensminimum sinkt.Zudem muss der Nicht-EU-Bürger den Behörden beweisen können, dass seine Kinder der Schulpflicht in Italien nachgekommen sind. Das Land will zudem in seinem Gesetz festlegen, dass Nicht-EU-Bürger Landesbeiträge nur dann bekommen, wenn alle Familienmitglieder - auch Frauen - Sprachkurse des Landes besuchen. Alle diese Vorgaben sind künftig ausschlaggebend für die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung und müssen in den Gesetzentwurf des Landes aufgenommen werden.Ihren überarbeiteten Entwurf will die Landesregierung noch heuer in den Landtag bringen.stol