Dienstag, 23. Juli 2019

Land ruft Verfassungsgerichtshof an: „Verteidigen Autonomie“

Die Landesregierung wird im Hinblick auf die Anfechtung des Haushaltes das Verfassungsgericht anrufen. In den vergangenen Wochen hatte die Regierung zwei Artikel des Haushaltsgesetzes (LG 2/2019) im Bereich des Gesundheitswesens angefochten. „Wir verteidigen unsere Autonomie“, sagte Landeshauptmann Arno Kompatscher.

Beanstandet wurden Absatz 1 von Art. 7, der das Bewertungsorgan der Führungskräfte im Gesundheitsbetrieb betrifft. Hier gehe es um eine organisatorische Frage, für die eindeutig das Land zuständig sei. Zudem wurde Absatz 1 von Art. 9 angefochten, der die Aus- und Weiterbildung im Gesundheitswesen (Stipendien bei Hausärzteausbildung) zum Inhalt hat.









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