Grund für die Strafen ist bekanntlich, dass die Jäger der Reviere Ulten, Laas, Latsch und Schnals 2021 weniger als 85 Prozent des Abschussplans für das Schalenwild (Rot-, Reh- und Gamswild) erfüllt haben und gleichzeitig Waldschäden festgestellt wurden. „Bald wird sich niemand mehr finden, Verantwortung zu übernehmen“, sagt Vereinsmensch Taber. <BR /><BR /> Ein Rückblick: Ex-Amtsdirektor Heinrich Erhard hat sich kürzlich zu den horrenden Strafen für die 4 Revierleiter in den „Dolomiten“ geäußert: „Aus den Bußgeldbescheiden, welche die 4 Revierleiter bekommen haben, geht leider nicht eindeutig hervor, laut welchem Punkt im Landesjagdgesetz sie gestraft wurden“, betonte er. „Ich bin kein Jurist, aber ich zweifle daran, dass die Strafen vor Gericht halten werden, denn nur wenn die Schäden am Wald nach den Definitionen im Artikel 36 festgestellt wurden, sind auch die Voraussetzungen für eine Verwaltungsstrafe gegeben.“ <BR /><BR />Diesen Aussagen stimmt der Lananer Anwalt zu: Der angeblich festgestellte Schaden laut Artikel 36 müsse angegeben werden, ansonsten fehle ein wesentliches Element des Strafbescheides, bestätigt Helmut Taber. Deshalb seien die Chancen durchaus gegeben, dass die Gerichtsbarkeit zugunsten der bestraften Revierleiter entscheiden werde, die bekanntlich Rekurs gegen die Strafbescheide eingereicht haben. <BR /><BR />Fraglich sei auch die Rechtmäßigkeit der Strafen für jene 2 Revierleiter, die 2021 noch nicht im Amt gewesen seien. „Damit stellt man persönliche Strafbescheide gegenüber Personen aus, die die Übertretung nachweislich nicht begangen haben“, sagt Taber.<BR /><BR /> Klar äußert sich der Anwalt auch zur Aussage von Ex-Amtsdirektor Hansjörg Silbernagl, der den „Dolomiten“ folgende Auskunft gegeben hat: „Im Absatz 1 des Artikels 23 des Landesjagdgesetzes steht ganz klar geschrieben, dass die Verwaltung und Überwachung der Jagd dem Jagdverband übertragen wurde. Von Revieren ist in diesem Absatz keine Rede. Deshalb kann man auch nicht einen Revierleiter als Privatperson für die Nichterfüllung des Abschussplans und für gleichzeitig festgestellte Wildschäden am Wald bestrafen. Das ist nicht rechtmäßig.“ Anwalt Helmut Taber pflichtet Ex-Direktor Silbernagl bei: „Die Verwaltung obliegt der mitgliederstärksten Jägervereinigung. Nun müsste zunächst die Übertragung an die einzelnen Reviere geprüft werden.“<BR /><BR /> Wie geht es nun weiter? „Diese Strafen sind ein starkes Stück – vor allem aufgrund ihrer Höhe“, sagt Anwalt Taber kopfschüttelnd. „Wenn das Land verliert, kann es gut sein, dass es vom Richter dazu verdonnert wird, die Gerichtskosten zu tragen. Und diese gehen dann zulasten des Steuerzahlers.“ <BR /><BR />