Im Mittelpunkt des Konflikts zwischen Staat und Land steht dabei das staatliche Stabilitätsgesetz. Dieses enthalte laut Mitteilung des Landespresseamtes vom Dienstag „eine Reihe von Eingriffen in die Finanzautonomie und in die autonomen Zuständigkeiten des Landes“.Steuern werden einbehaltenSo würden steuerliche Mehreinnahmen, die zu neun Zehnteln dem Land zustünden, dem Staat vorbehalten. Für die Südtiroler Gemeinden seien, anders als in anderen Regionen, keine effektiven Entschädigungen für die Mindereinnahmen vorgesehen.Daher habe die Landesregierung beschlossen, einige Artikel des Stabilitätsgesetzes vor dem Verfassungsgerichtshof anzufechten.Um diesen Beschluss der Landesregierung fristgerecht ratifizieren zu können, wurde die Sondersitzung des Landtags am Mittwochvormittag einberufen.stol