Die Ermächtigung zur Entnahme von 2 Wölfen im Obervinschgau wurde am 9. August vom Landeshauptmann unterzeichnet <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/vinschgau-2-woelfe-duerfen-geschossen-werden" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">(STOL hat berichtet).</a> Nun, 5 Tage später, hat das Verwaltungsgericht Bozen die vorsorgliche Aussetzung der Maßnahme mittels Präsidialverfügung ohne Anhörung mitgeteilt, nachdem in der Nacht die Rekurse der Tierschutzaktivisten (LNDC Animal Protection), Italienische Vereinigung für den World Wide Fund For Nature, die Liga gegen Tierversuche (LAV) und die italienische Vereinigung zum Tierschutz (E.N.P.A) zugestellt worden waren. Alle Tätigkeiten zur Entnahme der Wölfe wurden eingestellt. <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/vinschgau-verwaltungsgericht-setzt-wolfsabschuesse-aus" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">(Hier lesen Sie mehr dazu.)</a><h3> Kein Ende der Wolfsrisse</h3>Doch: Vergangene Nacht wurde ein weiteres Nutztier auf den Almen um Planeil Opfer eines Wolfes. Insgesamt 41 Tiere – Schafe und Ziegen – sind zwischen Mitte Mai und Ende Juli in dem Gebiet von Wölfen gerissen worden und sind in der Entnahmeermächtigung angeführt.<BR /><BR />„Der Landeshauptmann und der Landesrat für Land- und Forstwirtschaft nehmen die Maßnahme des Gerichts zur Kenntnis“, schreibt das Landespresseamt. Der neuerliche Angriff zeige, dass eine akute Gefahr für Nutztiere und damit für die traditionelle Alm- und Berglandwirtschaft von der stark wachsenden Wolfspopulation in Südtirol ausgehe. Eine Entnahme von Wölfen sei eine Maßnahme, die dringend erforderlich sei. „Die Anwaltschaft des Landes wird die Entnahmeermächtigung vor dem Bozner Verwaltungsgericht verteidigen – für 10.September wurde die Verhandlung angesetzt.“