Samstag, 10. Januar 2015
Landesangestellte dürfen auch weiterhin einen Tag "blau machen"
Die meisten Eintagskranken beim Land fehlen montags: Trotzdem müssen sie für den ersten Krankheitstag weiterhin keine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Denn die Landesregierung zeigt sich bei Abwesenheit vom Dienst für einen Tag weiterhin großzügig.
Keine Lust zur Arbeit zu gehen? Für einen Tag brauchen Landesangestellte auch weiterhin keine Bescheinigung. - Foto: © shutterstock