Dienstag, 13. Februar 2024

„Regionalregierung ohne Frau inakzeptabel“

Am Mittwoch wählt der Regionalrat Trentino – Südtirol die neuen Mitglieder der Regionalregierung. Immer schon sensibilisieren die Kommissionen für Chancengleichheit der Provinzen Bozen und Trient die Bevölkerung für die Notwendigkeit Frauen in der Politik aktiv zu unterstützen. Das geht aus einer Aussendung des Landesbeirates für Chancengleichheit hervor. Auch Julia Unterberger (SVP), Vorsitzende der Autonomiegruppe im Senat, findet eine Regionalregierung ohne Frauen inakzeptabel.

Die Präsidentinnen der Kommissionen für Chancengleichheit beider Provinzen, Ulrike Oberhammer (links) und Paola Taufer (rechts). - Foto: © Landesbeirat für Chancengleichheit

In der Region Trentino – Südtirol ist mehr als die Hälfte der Bevölkerung weiblich. Eine demokratische Gesellschaft lebt von der Beteiligung ihrer Bürgerinnen und Bürger. Beide Provinzen können es sich laut Pressemitteilung des Landesbeirates für Chancengleichheit deshalb schlichtweg nicht leisten, in den politischen Gremien auf die Fähigkeiten und Kompetenzen der Frauen zu verzichten. „Denn paritätisch besetzte Gremien treffen bessere Entscheidungen“, unterstreichen die Präsidentinnen der Kommissionen für Chancengleichheit beider Provinzen, Ulrike Oberhammer und Paola Taufer.

Gleichstellungsaktionsplan „Æquitas“

Im Gleichstellungsaktionsplan „Æquitas“ der Provinz Bozen heißt es laut Pressemitteilung dazu als Leitsatz des Handlungsfeldes „Beteiligung“: „Frauen und Männer sind gleichberechtigt in politischen Gremien vertreten, an Entscheidungsprozessen auf Augenhöhe beteiligt und gestalten das politische und gesellschaftliche Leben aktiv mit.“

Um dies umsetzen zu können, braucht es in allen politischen Gremien eine starke weibliche Beteiligung.

Oberhammer und Taufer rufen deshalb dazu auf, bewusst eine Frau in die Regionalregierung zu wählen. Denn nur dann ist garantiert, dass alle Teile unserer Gesellschaft in den kommenden 5 Jahren in der Regionalregierung vertreten sind. Die Rückkehr zu einer Regionalregierung ohne weibliche Vertretung ist inakzeptabel, nicht nur, aber auch, weil wir im Jahr 2024 sind!

Auch eine Aussendung von Julia Unterberger schlägt in die gleiche Kerbe

Wie wichtig positive Maßnahmen für die Vertretung von Frauen sind, zeigt das Beispiel Trentino – Südtirol, das geht aus einer Aussendung von Julia Unterberger (SVP), Vorsitzende der Autonomiegruppe im Senat, hervor. In der Provinz Trient ist im Wahlgesetz die geschlechtergerechte Vorzugsstimme vorgesehen: wenn mehrere Vorzugsstimmen abgegeben werden, so müssen diese auf beide Geschlechter aufgeteilt werden. Durch diese Maßnahme konnte der Frauenanteil im Landtag der Provinz Trient von 9 auf 14 angehoben werden. Das ist ein Frauenanteil von 40 %.


Im Wahlgesetz für den Landtag in der Provinz Bozen findet sich hingegen keine Vorschrift zur geschlechtergerechten Vorzugsstimme. Daher stagniert die Frauenquote im Landtag, seit der Einführung der Pflicht, 30 % der KandidatInnen auf den Listen dem anderen Geschlecht vorzubehalten, bei 30 %.


Es ist unerlässlich, Maßnahmen für die Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern zu ergreifen.
Julia Unterberger



Bei den letzten Wahlen waren von 35 Gewählten 10 Frauen. Betrachtet man hingegen den Frauenanteil in den Regierungen der beiden Provinzen, so schneidet Bozen mit 3 Frauen, im Gegensatz zu Trient mit 2 Frauen, deutlich besser ab, obwohl der Frauenanteil im Landtag von 40 % den von Bozen um 10. % übertrifft. Warum?

„Maßnahmen für die Chancengleichheit unerlässlich“

Weil es im Wahlgesetz der Provinz Bozen eine Vorschrift gibt, wonach der Frauenanteil in der Landesregierung jenen des Landtages widerspiegeln muss, heißt es in der Aussendung von Unterberger. Im Wahlgesetz von Trient sucht man einen derartigen Passus vergeblich. Ansonsten müssten doppelt so viele Frauen, wie derzeit, in der dortigen Landesregierung sitzen.

Die Beispiele zeigen, dass es unerlässlich ist, Maßnahmen für die Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern zu ergreifen, wie dies die Verfassung in Art. 51 und Art. 117 Abs. 7 vorschreibt.

„Politisches Armutszeugnis“

Ansonsten geschieht dieses Trauerspiel, das gerade in Bezug auf die Regionalregierung vonstatten geht: weil es nirgends ausdrücklich vorgeschrieben sei, könne eine Regionalregierung ohne Frauen gebildet werden.

Abgesehen davon, dass diese Rechtsauffassung den Grundsätzen in der Verfassung widerspricht, ist sie ein politisches Armutszeugnis erster Güte. Und das Fazit ist: es braucht dringend eine ausdrückliche Frauenquote, auch in Hinblick auf die Regionalregierung.



stol

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