Dienstag, 10. Mai 2022
Landesgesetz über die Gewässer: Neue Kompetenzen für Gemeinden
Die Zuständigkeit für die Einleitung von nicht oder nur schwach verunreinigtem Niederschlagswasser liegt künftig beim Bürgermeister. Dem hat die Landesregierung heute (10. Mai) zugestimmt.
Grünes Licht für die Änderung der Anlage M des Landesgesetzes über die Gewässer: Die Zuständigkeit für die Einleitung von nicht oder nur schwach verunreinigtem Niederschlagswasser liegt künftig beim Bürgermeister. - Foto: © IDM Südtirol-Alto Adige/Patrick Schwienbacher